Selbständigkeit im Lackierergewerbe
Erlangung einer Gewerbeberechtigung
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Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Lackierer im Überblick.
Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in
Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Lackierer-Meisterprüfungsordnung
Gütesiegel "Meisterbetrieb"
Das Gütesiegel "Meisterbetrieb" gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" auch vor ihrem Namen führen.
Mehr Infos zum eingetragenen Meistertitel
Stand: 16.08.2023