Logo Lackierer
© BI Maler und Tapezierer
Lackierer

Selbständigkeit im Lackierergewerbe

Erlangung einer Gewerbeberechtigung

Lesedauer: 1 Minute

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Lackierer im Überblick.

Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in

Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Lackierer-Meisterprüfungsordnung


Gütesiegel "Meisterbetrieb"

Das Gütesiegel "Meisterbetrieb" gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eingetragenen Meistertitel

Stand: 16.08.2023