Lebensmittelgewerbe, Bundesinnung

Gründer-Info Futtermittelerzeuger

Basisinformationen zur Gründung

Lesedauer: 1 Minute

Bei der Anmeldung des freien Gewerbes „Erzeugung von Futtermitteln“ sind die folgenden Informationen für Sie interessant.

Bei der Herstellung und beim Verkauf von Futtermitteln sind Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowie Hygienebestimmungen und Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Auf unserer Homepage www.lebensmittelgewerbe.at finden Sie unter der Rubrik „Rechtliches“ wichtige Informationen zum Futtermittelrecht (Futtermittelgesetz, Futtermittelverordnung, Futtermittelhygieneverordnung etc.). 

Bevor Sie Futtermittel erzeugen dürfen, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes unter www.baes.gv.at/futtermittel/zulassungund-registrierung/betriebsregistrierung/ 

Wenn Sie Futtermittel aus tierischen Nebenprodukten herstellen wollen, benötigt Ihr Betrieb zusätzlich auch eine veterinärrechtliche Zulassung. Diese ist beim zuständigen Amtstierarzt bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort zu beantragen.

Eine Vorabstimmung Ihrer baulichen Pläne und Kontrollpflichten mit Ihrem örtlich zuständigen Amtstierarzt bei der Bezirksverwaltungsbehörde, oder mit dem BAES ist jedenfalls empfehlenswert. 

Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Bezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren. In Kapitel A 8 „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte“ sind in Punkt 5 Bestimmungen über Bioheimtierfuttermittel angeführt. Die Kodexkapitel des Österreichischen Lebensmittelbuches, finden Sie unter www.lebensmittelbuch.at

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) finden Sie zugelassene und registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte (TNP) sowie Heimtierfuttermittelhersteller unter www.verbrauchergesundheit.gv.at/be- _verarbeitung/TNP/tierische_nebenprodukte.html 

Bevor Sie sich selbstständig machen empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen. Dort bekommen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung viele hilfreiche Informationen auf dem Weg in die Selbstständigkeit und erfahren mehr über Fördermöglichkeiten für Neugründer! Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten dazu finden Sie unter www.gruenderservice.at 

Für unsere Mitgliedsbetriebe bieten wir laufend Seminare, Schulungen und Beratungen zu den Themen Kennzeichnung, Hygiene uvm. über die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe an. Aktuelle Angebote finden Sie unter www.lmakademie.at 


Information der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe

Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien
Stand: Februar 2016 

Diese Zusammenstellung dient ausschließlich der Information. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle anzuwendenden Rechtsvorschriften aufgeführt wurden und diese Information lediglich auszugsweise einzelne Beispiele umfasst. Trotz sorgfältiger Prüfung aller Inhalte sind Fehler nicht auszuschließen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. 

Stand: 27.08.2019