Metalltechniker, Bundesinnung

Vom Teilgewerbe zum freien Gewerbe?

Reform der Gewerbeordnung: Was sich bei Huf- und Klauenbeschlag ändert

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Ende Juni hat das Parlament im Zuge der Reform der Gewerbeordnung völlig überraschend das bisherige Teilgewerbe „Huf- und Klauenbeschlag“ zum freien Gewerbe erklärt. Rein theoretisch bedeutet das, dass in Zukunft dieses Gewerbe ohne jeden Befähigungsnachweis ausgeübt werden kann. Das entsprechende Bundesgesetzblatt wurde mit 17. Juli kundgemacht und tritt drei Monate später in Kraft.

Politik nicht offen für Argumente der Hufschmiede

Dass sich die Freude der Standesvertretung der Hufschmiede über diese Entwicklung in Grenzen hält, ist verständlich. Zuerst war nämlich im Gesetzesentwurf sogar ein Vollgewerbe „Huf- und Klauenbeschlag“ vorgesehen. Ohne Möglichkeit der Stellungnahme wurde in einem Initiativantrag im Parlament die über acht Monate außer Diskussion stehende Regelung praktisch über Nacht mit einem Federstrich gekippt.

Auch eine spontan organisierte Protestbewegung der Hufschmiede vor dem Parlament am Tag des Beschlusses sowie ein Inserat in einer auflagenstarken Tageszeitung bewirkten keine Änderung der Regelung, vernunftbasierte Argumente fanden in dieser Phase keinen Widerhall bei den politischen Verhandlern.

Neue Gewerbe-Zugangsregelung nicht nachvollziehbar

Was diese Neuerung im sensiblen Bereich des Huf- und Klauenbeschlags vor allem für die Kunden bzw. deren Tiere Vorteilhaftes bringen soll, ist für diejenigen, die ein wenig Kenntnis der Materie haben, wie beispielsweise Tierärzte und Pferdesportausübende, nicht nachvollziehbar.

Die geltende Zugangsregelung zum Gewerbe sieht eine fundierte Ausbildung vor, im Zuge derer der angehende selbständige Hufschmied von der veterinärmedizinischen Kenntnis über die metalltechnische Fähigkeit, die wirtschaftlichen Grundkenntnisse zur Gewerbeausübung bis hin zum Umgang mit den Tieren und zur Kundenberatung die notwendigen Werkzeuge für die praktische Anwendung vermittelt bekommt. Dass dies alles nun per Gesetz für nicht notwendig erklärt wird, weckt doch gewissen Erklärungsbedarf, der bisher außer mit dem Verweis auf politische Verhandlungstaktik, nicht befriedigt werden konnte.

Freier Gewerbezugang gefährdet Ausbildungsplätze

Einen weiteren Aspekt dazu stellt der Umstand dar, dass es erst vor wenigen Jahren gelungen ist, den Lehrberuf „Hufschmied“ wieder zu etablieren. Die stetige, leicht steigende Zahl an Hufschmiedelehrlingen hat dieses Entscheidung bestätigt. Dies erfordert aber auch Ausbildungsbetriebe mit entsprechender Erfahrung und Know-How. Wie dies in Zukunft bei einem freien Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis gelingen soll, ist fraglich.

Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen, dass in jenen Bereichen, in denen die Qualifikationserfordernisse für die Gewerbeausübung gesenkt oder gestrichen wurden, auch die Anzahl der Ausbildungsplätze drastisch zurückgegangen ist. Genau diesen Schritt hat man aber nun beim Huf- und Klauenbeschlag gesetzt. Die Lehrlingsausbildung wird also quasi ausgehöhlt. Hat man sich hier bei der Entscheidungsfindung nicht daran erinnert, dass man vor wenigen Jahren für und nicht gegen die berufliche Qualifikation entschieden hat?

Fundierte Ausbildung gewährleistet handwerkliche Qualität 

Die Bundesinnung der Metalltechniker als Interessenvertretung der Hufschmiede wird jedenfalls auch in Zukunft daran festhalten, dass eine fundierte Ausbildung der Grundstein für eine Gewerbeausübung in sensiblen Bereichen ist. Auch wenn Huf- und Klauenbeschlag nun zum freien Gewerbe werden soll, so wird es weiterhin eine entsprechende Ausbildung seitens der Bundesinnung geben, wie z. B. am Pferdezentrum Stadl Paura, die alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt.

Das Wohl von über 140.000 Pferden und Millionen Rindern alleine in Österreich hängt vom Können gut ausgebildeter Hufschmiede ab - im Fall der Pferde sogar die Sicherheit der Reiter und Pferdesportbetreibenden. Auch die Hufschmiedelehre wird weiterhin als elementarer Bestandteil der beruflichen Entwicklung in diesem Bereich angesehen.

Angebote zur beruflichen Qualifikation bleiben bestehen

Politische Entscheidungen sind eine Sache. Die berufliche Realität stellt sich in vielen Fällen oft anders dar. Die Bundesinnung der Metalltechniker sieht sich daher auch verpflichtet, angehenden Hufschmieden oder Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, Hufschmied zu werden, darauf hinzuweisen, dass dies nur in äußerst seltenen Fällen von Naturtalent ohne jegliche Ausbildung oder Nachweise von Kenntnissen funktionieren wird.

Genau dafür wird es entsprechende Angebote, die sich am bisherigen Hufbeschlagskurs nach den staatlichen Kriterien orientieren sowie die Lehrlingsausbildung bei etablierten Hufschmieden weiterhin geben.

Stand: 30.08.2017