Ein Schmied dengelt ein glühendes Metallhufeisen
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Metalltechniker, Bundesinnung

Hufbeschlagskurs Stadl Paura 2024/2025

Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag: Aktuelle Termine und Frühbucher-Bonus!

Lesedauer: 2 Minuten

Im Pferdezentrum in Stadl Paura Schmiede, Stallamtsweg 1, 4651 Stadl Paura, findet aufgeteilt auf 2 Teile (insgesamt 12 Wochen) der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag (Hufbeschlagskurs) unter der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner statt, der mit einer Abschlussprüfung endet.

Termine

1. Teil: Montag, 4. November 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024

2. Teil: Dienstag, 7. Jänner 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025

Kursbeginn: 4. November 2024 um 09:00 Uhr

Abschlussprüfung: 5.-7. Februar 2025

Für den Besuch der Hufschmiedekurse sind neben den Auswahlkriterien praktische Kenntnisse notwendig. Diese sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Dabei ist ein Hufeisen vom Stab zu schmieden und auf einen zu korrigierenden toten Huf aufzuschlagen.

Der Kurs wird mit maximal 12 Personen und erst ab einer Anmeldezahl zum Zeitpunkt der Anmeldefrist von 8 Personen durchgeführt.

Anmeldung

Anmeldung bei der Bundesinnung der Metalltechniker

1040 Wien, Schaumburgergasse 20/4
Telefon: +43 (0)1 505 69 50 126
Telefax: +43 (0)1 253 303 393 20
Email: metalltechnik@bigr2.at

Kursgebühr

Die Kursgebühr inklusive Material und Prüfungsgebühr beträgt EUR 8.560,00.
Bei Auslandsüberweisungen hat eine spesenfreie Überweisung zu erfolgen.

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung findet am Freitag, der 6. September 2024 um 07:45 Uhr in Stadl Paura statt. Die Gebühr beträgt EUR 195,00.

Bitte nehmen sich nachfolgende Unterlagen zum Eignungstest mit:

  • Einladung der Bundesinnung
  • Zulassungsvoraussetzung der Bundesinnung
  • Zahlungsbestätigung über die EUR 195,00

Geeignete Arbeitskleidung, feste Schuhe und Schreibutensilien sind mitzubringen.

Vorbereitungskurs

Es besteht die Möglichkeit eines Vorbereitungskurses unter der Leitung von Beschlagmeister Wilfried Wallner im Pferdezentrum Stadl-Paura.

Termine:

  • 26. bis 29. August 2024 jeweils um 06:00 Uhr
    Achtung! Beginn am 26.08.2024 um 09:00 Uhr.
  • 2. bis 5. September 2024 jeweils um 06:00 Uhr

Kosten: Kursgebühr beträgt EUR 2.110,00.

Anmeldungen bitte direkt bei Wilfried Wallner tätigen: Telefon +43 (0)664 441 17 47 tätigen.

Auswahlkriterien

Die Voraussetzungen sind durch den Nachweis einer entsprechenden Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung gegeben.

Die entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist nachzuweisen durch

  • Zeugnisse über eine Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen:
    • Baumaschinentechnik
    • Bauschlosser
    • Betriebsschlosser
    • Büchsenmacher/in
    • Chirurgieinstrumentenerzeuger
    • Fahrzeugfertiger
    • Hufschmied*)
    • Hüttenwerkschlosser
    • Karosseriebautechniker/in
    • Karosseur
    • Kälteanlagentechnik
    • KFZ-Mechaniker
    • Kraftfahrzeugtechnik
    • Landmaschinenmechaniker
    • Landmaschinentechniker
    • Maschinenbautechnik
    • Maschinenfertigungstechnik
    • Maschinenmechanik
    • Maschinenmechaniker
    • Maschinenschlosser
    • Mechaniker
    • Mechatronik
    • Messerschmied
    • Metallbearbeitung
    • Metalldesign
    • Metalltechnik-Blechtechnik
    • Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik
    • Metalltechnik-Maschinenbautechnik
    • Metalltechnik-Metallbautechnik
    •  Metalltechnik-Metallbearbeitungstechnik
    • Metalltechnik-Schmiedetechnik
    • Metalltechnik-Stahlbautechnik
    • Schlosser
    • Schmied
    • Stahlbauschlosser
    • Universalschweißer
    • Waffenmechaniker/in
    • Werkzeugbautechnik
    • Werkzeugmaschineur
    • Werkzeugmechanik
    • Zerspanungstechnik

oder

  • Abschluss einer HTL für Maschinenbau oder Fachschule / Werkmeisterschule für Maschinenbau

oder

  • Nachweis über eine praktische, fachlich einschlägige Tätigkeit in vollzeitlichem Beschäftigungsausmaß über mindestens 1 Jahr in einem Unternehmen aus dem Gewerbe
    • Huf- und Klauenbeschlag

Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung einer Sozialversicherung sowie durch ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu erbringen. Teilzeitbeschäftigungen sind zulässig, erfordern jedoch eine entsprechend längere Beschäftigungsdauer, sodass ein Versicherungsnachweis über mindestens 2002 Stunden gegeben ist.

Nicht mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Lehrzeiten zählen nicht als entsprechende Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung.

Eine Stellungnahme betreffend Nachweis der Praxis in den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung ist ausschließlich von der Bundesinnung auszustellen.

Der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag (bis 2017 "Staatliche Hufbeschlagsprüfung") vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß §16 der Teilgewerbeverordnung 1998 (mit Gewerbeordnungsreform 2017 aufgehoben) zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für das Teilgewerbe "Huf- und Klauenbeschlag" (nunmehr freies Gewerbe).

*) Die Eignungsprüfung entfällt für Teilnehmer:innen die eine Lehrabschlussprüfung als Hufschmied:in abgeschlossen haben.

Stand: 14.03.2024