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Neue Gewährleistungsbestimmungen ab 1.1.2022

Mit dem GRUG, dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz, werden in Österreich zwei EU-Richtlinien, die Richtlinie über den Warenkauf und die Richtlinie über digitale Inhalte, in nationales Recht umgesetzt. Ab 1. Jänner 2022 werden damit für Verbrauchergeschäfte neue Regelungen zur Gewährleistung für Waren, digitale Inhalte sowie Waren mit digitalen Elementen gelten.

Die Unternehmer wurden über die neuen rechtlichen Vorgaben in WKO-Veranstaltungen informiert.

Vortragende waren Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, für die Umsetzung zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz, der für Österreich auch die Richtlinien auf EU-Ebene verhandelt hat, und Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Universität Wien, bestens bekannt als ausgewiesene Zivilrechtsexpertin insbesondere auch im Gewährleistungsrecht.

Die Unterlagen zu den beiden Veranstaltungen finden Sie unter den nachstehenden Links:

Veranstaltung am 10.09.2021

Veranstaltung am 17.06.2019


Weitere Informationen zur Gewährleistung