FAQs zur Novelle des Tabakmonopolgesetzes
Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten freut sich, im Folgenden FAQs zur Verfügung stellen zu können, um über die Neuerungen des Tabakmonopolgesetzes zu informieren. Wir sind bemüht, den Fragenkatalog laufend zu erweitern.
Allgemeines
Warum eine Novellierung des Tabakmonopolgesetzes?
In einer unerwarteten Entscheidung des VwGH vom 20.07.2021 wurde festgestellt, dass die Vergabe von Trafiken nunmehr auch dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen unterliegt und nicht mehr nur unter das Tabakmonopolgesetz fällt. Diese Entscheidung hat aufgrund der europarechtlichen Vorgaben, auf denen das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 basiert, zahlreiche Auswirkungen. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten setzt sich laufend dafür ein, die bestmögliche Rechts- und Planungssicherheit für seine Mitglieder zu erlangen.
Das Begutachtungsverfahren für die Novelle wurde eingeleitet. Ab wann gilt das Gesetz?
Die Begutachtungsphase dauert bis 12.05.2023, danach wird der Gesetzesentwurf entweder beibehalten oder abgeändert. Nach Abschluss der Begutachtungsphase wird der Entwurf dem Ministerrat zur Behandlung vorgelegt. Stimmt der Ministerrat zu, wird der Gesetzesentwurf als Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt und im Nationalrat eingebracht.
Im Nationalrat wird der Gesetzesentwurf dem Finanzausschuss zugewiesen (voraussichtlich am 27.6.2023). Nach Abstimmung im Finanzausschuss bzw. abschließend im Nationalrat wird das Gesetz vom Bundespräsidenten beurkundet und anschließend im Bundesgesetzblatt (online im RIS) verlautbart
Weitergabe der Trafik an Angehörige (§ 31 bzw. § 27)
Ist die Übergabe der Trafik an mitarbeitende Angehörige noch möglich?
Die Übernahme von Tabaktrafiken durch Angehörige von Trafikant:innen mit Behinderung ist weiterhin zulässig. Die Kriterien für die Übernahme bleiben im Wesentlichen unverändert, d.h. der/die Angehörige muss innerhalb der letzten sieben Jahre vor der Übernahme eine mindestens fünfjährige Vollzeitbeschäftigung nachweisen.
Durch die Koppelung des TabMG mit dem BVerGKonz ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Regelung auch in den Gesetzesmaterialien zum BVergGKonz aufzunehmen.
In das Tabakmonopolgesetz wird eine Übergangsbestimmung aufgenommen. Was bedeutet das?
Für mitarbeitende Angehörige, die vor dem 22.08.2021 als Mittätige gemeldet waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeführt. In den Genuss der Übergangsregelung kommen
- Angehörige, die zu diesem Zeitpunkt mindestens die Hälfte der Anwartschaftszeit erfüllt haben (d.h. 2,5 Jahre innerhalb der letzten 3,5 Jahre)
- Angehörige, die zu diesem Zeitpunkt bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Im Sinne des Vertrauensschutzes verlieren bereits bestehende Anwartschaften nicht ihre Gültigkeit. Für 94 Prozent der betroffenen Trafikant:innen ist daher die Übernahme der Trafik durch Angehörige möglich. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Änderungen für mitarbeitende Angehörige dient die Übergangsbestimmung dem Vertrauensschutz und der Abfederung sozialer Härten.
Aus Bestellungsvertrag wird Konzessionsvertrag
Was passiert mit dem alten Bestellungsvertrag?
Die TabMG-Novelle bringt eine automatische Änderung der alten "Bestellungsverträge" in "Konzessionsverträge" mit sich. Nach einer Ersteinschätzung ist davon auszugehen, dass die bestehenden Rechte nicht berührt werden.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Wird die Laufzeit auf das Pensionsalter reduziert?
Nein. Es kommt zu keiner Änderung von Vertragslaufzeiten. Ist ein Vertrag unbefristet, so bleibt er es auch weiterhin.
Jugendschutz
Welche Neuerungen kommen bei den Jugendschutzkontrollen durch die MVG?
Die Novellierung des TabMG bringt eine Erweiterung der Aufgaben der MVG mit sich. Sie ist nunmehr berechtigt Jugendschutzkontrollen durch Testkäufer durchzuführen. Es wird hierbei durch minderjährige Testkäufer (sog. Mystery Shopper) versucht Tabakwaren zu kaufen (dies schließt die Bezahlung mit ein).
Unter Einbeziehung des Bundesgremiums wird die Kontroll-Strategie zur Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen festgelegt. Die MVG und das Bundesgremium werden über das genaue Datum der Umstellung der Kontrollen informieren.