Kollektivvertrag für Buchhalter, Bilanzbuchhalter und Personalverrechner
In Kollektivverträgen sind die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen für unselbständig beschäftigte MitarbeiterInnen in Unternehmen festgelegt.
Neben Gehältern und Lehrlingsentschädigungen werden auch Sonderzahlungen, Zulagen und Pauschalen geregelt.
Ab 1.1.2020 kommt es zu einer Trennung des bisherigen Rahmenkollektivvertrages in zwei separate Kollektivverträge für die Mitgliedsbetriebe der Bundessparte Information und Consulting bzw. der Bundessparte Gewerbe und Handwerk.
Es wird ab 1.1.2020 der neue Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting nur mehr für bestimmte Fachverbände der Bundessparte Information und Consulting gelten.
Vom Geltungsbereich erfasst sind:
- Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Fachverband Finanzdienstleister
- Fachverband Ingenieurbüros
- Fachverband Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen (eingeschränkt auf Callshops)
- Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (eingeschränkt auf Buchhaltungsberufe und Unternehmensberatung; NICHT IT!)
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge.
- Änderungen Kollektivvertrag Information und Consulting 2021
- Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting 2021
- Gehaltstabelle für Angestellte in Information und Consulting 2021
- Information zum KV-Abschluss 2021 für Angestellte in Information und Consulting
- Anwendung des richtigen Kollektivvertrags nach Aufspaltung des Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting mit 1.1.2020
- Merkblatt Übergangsfragen