Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungs-ABC: C

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Claims-made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip) bedeutet, dass für den Versicherer ein Schaden zu dem Zeitpunkt als eingetreten gilt, an dem der > Geschädigte Dritte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt.

Dieses Prinzip wird z.B. bei der > D&O Versicherung angewendet.

Bei CMU (Capital Markets Union) handelt es sich um eine EU Initiative.

Ziel: die Kapitalmärkte aller EU Mitgliedstaaten zu integrieren.
Insbesondere:

  • Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten etwa für KMU
  • Reduzierung von Kapitalaufnahmekosten
  • größeres Angebot für Sparer in der EU
  • Erleichterungen für grenzüberschreitende Investitionen und Anlocken ausländischer Anleger in die EU
  • Unterstützung langlebiger Projekte
  • Stärkung, des EU Finanzsystems
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
    Dabei werden verschiedene Ansätze z.B. Rechtsakte, Unterstützung von EU Initiativen verfolgt.

Versicherungsgesellschaften ermitteln in der Schaden- und Unfallversicherung mittels Combined Ratio (Schaden-Kostenquote) das Verhältnis zwischen den Aufwendungen (Schadenszahlungen und -rückstellungen, Verwaltungs- und Vertriebskosten) und den Prämieneinnahmen in einem Geschäftsjahr.

Der Wert sollte unter 100 % liegen, da sonst ein rechnerischer Verlust vorliegt.

Compliance (Übereinstimmung, Einhaltung) bedeutet, dass Unternehmen und deren Mitarbeiter den gesetzlichen Vorschriften entsprechend und im Rahmen bestimmter Normen und Werte handeln.

Versicherer sind gemäß > Solvency II und > Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, ein wirksames Compliance-System mit Organisations- und Verhaltensregeln sowie Überwachungsfunktion einzurichten > Corporate Governance.

Dazu zählen etwa Datenschutz, Vermeidung von Interessenskonflikten, die Einhaltung bestimmter Standards und interner ethischer Normen, wie Motivation der Mitarbeiter, Integrität, Qualitätssicherung, Transparenz, Nachhaltigkeit und fairer Wettbewerb.

Die Governance-Bestimmungen sind Teil der > Solvency II Vorschriften für Versicherungsunternehmen. Dazu gehört die persönliche und fachliche Eignung der Vorstandsmitglieder (> Fit & Proper Test), eine umsichtige und vorsichtige Unternehmensführung, ein wirksames Risikomanagementsystem mit entsprechenden Leitlinien, die Dokumentation der internen Prozesse, die Überwachung der versicherungsmathematischen Methoden der Rückstellungsberechnung sowie regelmäßige interne Kontrollen und Revisionen.

Siehe auch > Compliance

Der Cost-Average-Effekt (Durchschnittskostenmethode) ist ein Begriff aus dem Investmentfondsgeschäft – bei regelmäßigen, gleichbleibenden Sparbeträgen profitiert der Anleger von schwankenden Kursen an den Börsen:

Bei niedrigen Kursen erhält der Anleger mehr Anteile um sein Geld als bei hohen Kursen. Langfristig lässt sich damit ein günstigerer Einstiegspreis erzielen als wenn immer die gleiche Anteilsmenge gekauft wird.

Courtage nennt man die frei verhandelbare Vermittlungsgebühr die bei erfolgreicher Vermittlung anfällt – vor allem im Börsen- bzw. Wertpapiergeschäft. Synonym verwendet wird der Begriff > Provision.

Erweiterung in der Betriebshaftpflichtversicherung, worin die Mitversicherung von (grundsätzlich von der Deckung ausgeschlossenen) gegenseitigen Schadenersatzansprüchen von Versicherungsnehmer und Gesellschafter der Versicherungsnehmer bzw. mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen untereinander, die im Rahmen desselben Haftpflichtvertrages versichert sind, geregelt wird.

Zu beachten ist, dass reine Vermögensschäden und Ansprüche aus der erweiterten Produkthaftpflicht ausgenommen bleiben. 

Eine Cyber-Versicherung bietet Schutz bei Internetkriminalität, wie Hackerangriffe, Computerviren, IT-Ausfälle, Datenmissbrauch und -verlust, Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen und Internetbetrug.

Versicherbar sind sowohl Schäden im eigenen Unternehmen als auch Fremdschäden, für die der Versicherungsnehmer haftet sowie Betriebsunterbrechungsschäden, die durch einen versicherten Schaden entstehen. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Krisenmanagement an.

Zu den technischen und organisatorischen IT –Sicherungsmaßnahmen eines Unternehmens ist die Cyberversicherung eine sinnvolle Ergänzung. 

Weitere Versicherungs-Begriffe:

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Stand: 16.07.2020