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Versicherungs-ABC: Q

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Bei Zahlungsverzug der > Folgeprämien ist der Versicherer erst dann leistungsfrei, wenn eine qualifizierte Mahnung an den Versicherungsnehmer erfolgt ist: das ist eine schriftliche Mahnung mit genauer Ausweisung des offenen Betrages sowie Einräumung einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung einen  Monat) und dem Hinweis auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung.

Laut Versicherungsvertragsgesetz geht ein Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger an den Versicherer über, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (> Legalzession). Das Quotenvorrecht tritt dann ein, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Schaden nicht zur Gänze ersetzt (z.B. durch Selbstbehaltsregelung oder Unterversicherung).

In solchen Fällen kann sich der Versicherungsnehmer am Schädiger für die Differenz schadlos halten; diese Ansprüche sind vor der Regressforderung des Versicherers zu befriedigen.

Die Legalzession an den Versicherer besteht nur bezüglich der versicherten Sache aus dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers. Darüber hinaus kann der geschädigte Versicherungsnehmer etwa Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Verdienstentgang beim Schädiger geltend machen.

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Stand: 03.07.2020