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Sachbezug (Kfz)

Änderung der Sachbezugswerteverordnung 

Inhalte

Neuerungen per 1.1.2023

Details zum Kfz-Sachbezug/Sachbezugswerteverordnung


Neuerungen per 1.1.2023

Für das Aufladen eines E-Firmenfahrzeugs (E-Auto, E-Bikes, E-Mopeds, E-Motorräder), dass auch privat genutzt werden kann gilt ab 2023 folgendes:

  • Für das unentgeltlich Aufladen in der Arbeit ist kein Sachbezug anzusetzen
  • Zahlen Arbeitgeber:innen das Laden an öffentlichen Ladestationen (via Bereitstellung einer Ladekarte oder durch Kostenerstattung), so sind dafür keine Steuern und Abgaben zu zahlen
  • Die Kosten für das Laden zu Hause können, für die eindeutig dem E-Firmenfahrzeug zuordenbare Strommenge, von dem:der Arbeitgeber:in steuer- und abgabenfrei ersetzt werden. Hierfür ist ein von der E-Control ermittelter durchschnittlicher Strom-Gesamtpreis (für 2023 gelten 22,247 Cent/kWh) heranzuziehen. Falls die eindeutige Zuordnung zum E-Firmenfahrzeug nicht möglich ist, kann in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 ein Betrag von bis zu 30 Euro pro Kalendermonat steuer- und abgabenfrei ersetzt werden.

Ersetzt der:die Arbeitgeber:in dem:der Arbeinehmer:in ganz oder teilweise die Kosten für die Anschaffung (inklusive allfälliger erforderlicher Zusatzinvestitionen, zB für Stromleitungen) einer Ladeeinrichtung für das E-Firmenfahrzeug oder schafft er:sie für den:die Arbeitnehmer:in eine Ladeeinrichtung an, ist nur der 2.000 Euro übersteigende Wert als Einnahme bzw. geldwerter Vorteil anzusetzen. Wird das private E-Fahrzeug kostenfrei in der Arbeit aufgeladen, so ist auch dafür kein Sachbezug anzusetzen.

(Quelle: ÖAMTC)


Details zum Kfz-Sachbezug/Sachbezugswerteverordnung

Jahr der ZulassungMaximaler CO-Emissionswert
Jänner - März 2020118 g pro km (NEFZ-Wert)
ab April 2020141 g pro km (WLTP-Wert)
2021138 g pro km (WLTP-Wert)
2022135 g pro km (WLTP-Wert)
2023132 g pro km (WLTP-Wert)
2024129 g pro km (WLTP-Wert)
ab 2025126 g pro km (WLTP-Wert)

Bei Erstzulassungen bis zum 31.3.20 beträgt der maximale CO2-Emissionswert noch 118 g/km (NEFZ) (bei Erstzulassungen ab 1.4.20 beträgt der maximale CO2-Emissionswert hingegen 141 g/km (WLTP). 

Informationen zum Kfz-Sachbezug im Detail:


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Fahrzeughandels sowie Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium des Fahrzeughandels ist ausgeschlossen. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde auf eine durchgängig geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.