Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Wie werde ich Taxiunternehmer?

Informationen zur Selbstständigkeit

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Beim Taxigewerbe handelt es sich um ein reglementiertes und konzessioniertes Gewerbe. Im Gegensatz zu den freien Gewerben muss man für das reglementierte Taxigewerbe eine Prüfung (sog. Befähigungsprüfung) ablegen. Für die Befähigungsprüfung gibt es jeweils zwei Termine pro Jahr. Einer findet im Frühjahr, der andere im Herbst statt. Die Anmeldung zur gewerblichen Befähigungsprüfung erfolgt beim Amt der Tiroler Landesregierung. Nähere Informationen finden Sie hier

Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung

Zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung  bietet das WIFI Innsbruck auch dementsprechende Kurse an. Die Teilnahme an diesen Kursen ist keine Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Sie sind jedoch eine sehr gute Möglichkeit, um sich das bei der Prüfung abgefragte Wissen anzueignen. Nähere Informationen und die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie im Downloadbereich im Infoblatt "Ihr Weg zur Befähigungsprüfung - Personenbeförderung mit PKW". 

Ansuchen auf Erteilung der Konzession

Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung kann bei der jeweiligen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Innsbruck das Stadtmagistrat) um die Erteilung einer Konzession angesucht werden. Hier müssen pro Fahrzeug eine finanzielle Leistungsfähigkeit in Höhe von 7.500,- Euro und ein Autoabstellplatz nachgewiesen werden. Weitere Daten bzw. Informationen wie z.B. Auszug aus dem Melderegister, Leumundszeugnis etc. werden von der Behörde selbst eingeholt.