Buchstaben formen DSGVO im Fokus, im Hintergrund steht der Schriftzug Datenschutz
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Tourismus und der Freizeitwirtschaft

Infos und Hilfestellung zur Umsetzung der DSGVO, Muster-Dokumente und Branchen-FAQs

Lesedauer: 1 Minute

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25. Mai 2018 in Kraft und regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen.

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law sowie mit Dr. Thomas Schweiger, LL.M. folgende Informationen zusammengestellt.

Der Leitfaden "Datenschutz" bietet eine  Orientierungshilfe für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Bereits vorausgefüllte Musterdokumente für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Fitnessbetriebe, Kino, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Campingplatzbetreiber sowie Eventagenturen, um die Anforderungen an 

branchengerecht erfüllen zu können.

Branchenspezifische Fragen und Antworten (Sammlung von FAQ) behandelt verschiedenen Schwerpunktbereichen.

Mit dem Webinar-Videomitschnitt "Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft" erhalten Sie in ca. 25 Minuten einen Einblick in die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung und Sie erfahren welche Maßnahmen und Todos für Sie anstehen.

Infos und Hilfestellung zu IT- und Datensicherheit: IT-Sicherheit ist ein wesentliches Element der digitalen Wirtschaft.

Stand: 14.03.2024