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Spedition und Logistik, Fachverband

Ursprung

Informationen rund um das Thema Ursprung

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Als Ursprung bezeichnet man die wirtschaftliche Staatszugehörigkeit von gehandelten Waren. Die Bestimmung der Staatszugehörigkeit von Waren ist erforderlich, um zu ermitteln, welche Zölle und Abgaben erhoben werden und welche sonstigen zollrechtlichen Beschränkungen gelten. 

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Stand: 30.03.2017