2 Fahrradfahrer auf Fahrradweg
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Kleintransporteure, Fachgruppe

Anmeldung des Gewerbes:  Güterbeförderung mit Fahrrädern

Allgemeine Voraussetzungen

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023
  • Österreichische Staatsbürgerschaft EU Bürger bzw. entsprechenden Aufenthaltstitel
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Strafregisterbescheinigung nur wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet waren, Bescheinigung aus dem Ausland im Original u. beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate.

Schritte zur Gewerbeanmeldung

Erstinformation in der Fachgruppe der Wiener Klein-Transporteure

Erforderliche Unterlagen/Angaben

Meldezettel (Adresse des Unternehmensstandortes in Wien)

Exakte(r) Gewerbewortlaut(e)

Datum, ab wann man das Gewerbe ausüben will

Gültiger Reisepass oder

Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis

Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Änderung Ihres Firmennamens)

Titelnachweis, wenn nicht im Reisepass und trotzdem erwünscht

Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original und beglaubigter Übersetzung, nicht älter als 3 Monate) Wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet waren.

  • Einzelfirma 
    Persönliche Anwesenheit des Einzelunternehmers
  • Kommanditgesellschaft (KG)
    Persönliche Anwesenheit eines Vollhafters und die Dokumente aller Vollhafter (Komplementäre); Firmenbuchauszug bei
  • Offene Gesellschaft (OG)
    Persönliche Anwesenheit eines Gesellschafters und die Dokumente aller Gesellschafter. Namhaftmachung des gewerberechtlichen Geschäftsführers; Firmenbuchauszug
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Persönliche Anwesenheit und folgende Dokumente des handelsrechtlichen Geschäftsführers; Namhaftmachung des gewerberechtlichen Geschäftsführers und Dokumente, Firmenbuchauszug
  • NEUFÖG-Neugründungsförderung
    Bestätigung der Wirtschaftskammer im Falle einer Neugründung bzw. einer Betriebsübernahme durch Neugründer


Bei Anmeldung eines Gewerbes für eine Gesellschaft (KG, OG oder GmbH) ist ein Firmenbuchauszug erforderlich. Die NEUFÖG-Formulare erhalten zukünftig vertretungsbefugte Gesellschafter oder handelsrechtliche Geschäftsführer mit folgenden Dokumenten/Daten:

  • Exakter Firmenname
  • Geplante Tätigkeit
  • Adresse des Unternehmensstandortes in Wien

Gratisanmeldung (NEUFÖG)

Trifft die Gratisanmeldung (NEUFÖG) nicht zu, können Sie das Gewerbe beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt (MBA) im Gewerbereferat anmelden. Die Kosten der Gewerbeanmeldung belaufen sich auf ca. 70 Euro. Für NEUGRÜNDER entfallen diese Kosten!

Mitarbeiterin/Mitarbeiter

Die Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (ASVG-Versicherte) hat seit 1.1.2008 ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen, bei der

Wiener Gebietskrankenkasse
Wienerbergstr. 15-19
1100 Wien
T +43 1 601 22-0 

Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVA)

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nach dem GSVA beginnt ab dem Tag der Gewerbeanmeldung.

Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Wiedner Hauptstr. 84-86 
1040 Wien
T 05 08 08

Kosten der Mitgliedschaft in der Fachgruppe Klein-Transporteure

Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe Klein-Transporteure beginnt ab dem Tag der Gewerbeanmeldung

Höhe der jährlichen Grundumlage seit 1.1.2018:

  • für Einzelfirmen 190 Euro
  • Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen (GesmbH, AG, Ausl. Rechtsformen) 380 Euro
  • Wenn die Berechtigung mindestens 1 Jahr ruht: ½ Grundumlage = 95 Euro bzw. 190 Euro.

Ruhendmeldung/Wiederbetrieb

Gemäß §93 GewO 1994 ist das Ruhen und der Wiederbetrieb der Gewerbeausübung binnen 3 Wochen unbedingt in der Fachgruppen-Geschäftsstelle zu melden. Die Fachgruppe ist nur Meldestelle und weder berechtigt noch verpflichtet, das Zutreffen Ihrer Angaben zu überprüfen. Es trifft diese auch im Zusammenhang keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die verspätete Meldung verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich zieht bzw. von anderen Stellen wie z.B. der Finanzbehörde oder der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft das Zutreffen Ihrer Angaben in Zweifel gezogen wird.

Achtung: Sowohl Ruhendmeldung als auch Wiederbetrieb sind persönlich oder schriftlich zu melden und können nicht telefonisch erfolgen!

Regelung für Ausländer:innen

Staatsangehörigkeit eines EU oder EWR Vertragsstaates sowie Schweizer Eidgenossenschaft werden wie Österreicherinnen/Österreicher behandelt.
Andere Staatsangehörige müssen über einen gültigen Aufenthaltstitel, der die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit einschließt, verfügen.

Weitere Auskünfte

MA 35 – Einwanderungsbehörde
Kundenservice
Dresdner Str. 93/Block C
1200 Wien
T +43 1 4000-35 255