Notizblock mit Schriftzug Update liegt auf Computertastatur, daneben Stifte und ein Smartphone
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Kleintransporteure, Fachgruppe

Brancheninformation

Brancheninformation für Kleintransporteure Wien

Lesedauer: 3 Minuten

09.10.2023

KT-Gütesiegel-Kurs

Der nächste KT-Gütesiegel-Kurs für Klein-Transporteure findet an zwei Tagen statt:

  • Samstag                18.11.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag                25.11.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Fachgruppe Klein-Transporteure
Veranstaltungsort: Mobilitätscampus, Am Freihof 21.23 - 1220 Wien
Kosten: € 320,-
Anmeldung bis 15.11.2023

Informationen zum KT-Gütesiegel


Branchentag 2023


ÖAMTC Fahrtechnik: FIT - Fachbetriebe Intensiv Training mit Ladungssicherung für Kleintransporteure

Die Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe NÖ organisiert Schulungstermine in Teesdorf.

ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum Teesdorf, Triester Bundesstraße 120, 2524 Teesdorf

  • Samstag, 26. August 2023 mit Beginn 8:10 Uhr
  • Samstag, 23. September 2023 mit Beginn 8:10 Uhr

Informationen und Anmeldung


Probleme beim Transport von Abfällen wegen Erlaubnis gemäß § 24a AWG

Wenn Sie Abfälle sammeln oder dies auf Ihrer Homepage anbieten, haben Sie eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 24a AWG einzuholen.

Sollten Transportunternehmen jedoch nur Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers transportieren, sind sie ausgenommen, müssen aber in ihrem Angebot auf eine entsprechend klare Formulierung achten.

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderungen bzw. Aufforderungen zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung von einem Anwalt erhalten, der im Auftrag des Schutzverband für Umweltkriminalität handelt, verständigen Sie umgehend einen Anwalt bevor es in weiterer Folge zu einer Klage kommt.

Merkblatt Umzugstransporteure/Abfalltransporteure (PDF)


KEP Branchenreport 2022 Wien

Während der Pandemie stieg das Paketaufkommen in Wien um 35 % auf 128 Millionen Stück. Im Extremfall könnte schon 2030 die 200 Millionen Pakete-Marke erreicht werden. Informieren Sie sich über Brancheneinblicke.


Parkplätze für Nutzfahrzeuge

Seit 1.3.2022 kam es zu einer nahezu flächendeckenden Kurzparkzone in der Bundeshauptstadt. Bitte entnehmen Sie der Liste jene Garagenbetreiber, die Parkplätze für Nutzfahrzeuge anbieten. (PDF) 


Kabotage- und Entsende-Bedingungen

Im Zuge des EU-Mobilitätspaketes sind auch die Kabotage- und Entsende-Bedingungen überarbeitet worden und gelten seit Februar 2022

Informieren sie sich über die Entsendeplattform und die Fragen und Antworten zur Entsendung von Fahrern gemäß Richtlinie (EU) 2020/1057 im Zusammenhang mit der Güterbeförderung.


LKW-Stellplätze in Wien

Mit der Erweiterung der Wiener Parkraumbewirtschaftung, kommt es ab 01.03.2022 zu einer flächendeckenden Kurzparkzone. Hier finden Sie das Merkblatt "LKW-Stellplätze in Wien". 


Parkpickerl für Ihren Standortbetrieb

KT Unternehmer können ein Parkpickerl für Ihren Standortbetrieb für sich und Ihre Beschäftigten online beantragen. Die online Antragstellung erfolgt über die Website der Stadt Wien über die Rubrik Parkchip für Beschäftigte und Betriebe

Weitere Informationen auf www.wko.at/wien/parken  sowie den online-Ratgeber.


Halte- und Parkverbote – durchgehende gelbe Linie

Die grundsätzliche Möglichkeit Halte- und Parkverbote auch mittels durchgehender gelber Linie zu verordnen ist in §24 StVO geregelt: 

(1) Das Halten und das Parken ist verboten

(a) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b
(p) entlang von nicht unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8.

Die Ausführung ist dann in §55 definiert 

§ 55. Bodenmarkierungen auf der Straße

(8) Abweichend von Abs. 6 sind die in § 24 Abs. 1 lit. p und 3 lit. a genannten Linien in gelber Farbe auszuführen; die in § 24 Abs. 3 lit. a angeführten Linien sind überdies abweichend von Abs. 2 als unterbrochene Linien auszuführen. Die genannten Linien sind außerhalb einer allenfalls vorhandenen Randlinie anzubringen und können bei Vorhandensein eines Gehsteigs auch auf diesem in einer Entfernung von nicht mehr als 0,30 m zum Fahrbahnrand angebracht werden. 


Kroatische Staatsbürger

Auslaufen der Übergangsregeln für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.


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  • Kästchen-Liste mit einem roten Haken und Hand mit Stift

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