Person in weißem Schutzanzug mit gelben Handschuhen und Atemschutz hält Sprühstab auf Gitterbox in großer Haller, im Hintergrund verschwommen gelber Gabelstapler und befüllte Lagerregale
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Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten im Zeitraum Juni 2023

Neue Beschlüsse und Verordnungen zur Verwendung bestimmter Biozidwirkstoffe

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Unionszulassung "TWP 094" (2023/1041/EU)

Das Biozidprodukt „TWP 094“ (Wirkstoff 3-Iod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC) - Zulassungsnummer EU- 0028968-0000) erhält eine Zulassung für die Produktart 8 gemäß Art. 19 Abs. 1 der Biozidprodukteverordnung - Zusammenfassung der Eigenschaften und Verwendungsvorgaben siehe Anhang der VO. Die Unionszulassung gilt bis zum 30. April 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1041 tritt mit 18.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung für "Spray On wipes" (2023/1073/EU)

Das Biozidprodukt „Spray On wipes“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel). Das Biozidprodukt erhält die Zulassungsnummer EU-0027668-0000 und ist bis 31. März 2033 zugelassen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1073 tritt mit 22. Juni 2023 in Kraft.

Unionszulassung Ozon (2023/1078/EU)

Der Wirkstoff Ozon erhält eine Unionszulassung für die Verwendung in Biozidprodukten für die Produktarten 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind), 4 (Lebens- und Futtermittelbereich), 5 (Trinkwasser) und 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) gemäß den besonderen Bedingungen im Anhang der VO. Die Unionszulassung gilt bis 30. Juni 2034.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1078 tritt mit 25. Juni 2023 in Kraft.

Unionszulassung (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat (2023/1079/EU)

Der Wirkstoff (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat erhält eine Unionszulassung für die Verwendung in Biozidprodukten für die Produktart 19 (Repellentien und Lockmittel) gemäß den besonderen Bedingungen im Anhang in Durchführungsverordnung 2023/1079/EU. Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen besonderen Bedingungen. Die Zulassung gilt bis 31. Mai 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1079 tritt mit 25.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung für „APESIN alcogel“ (2023/1091/EU)

Das Biozidprodukt „APESIN alcogel“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) gemäß der Beschreibung im Anhang. APESIN alcogel“ erhält die Zulassungsnummer EU-0027672-0000. Inverkehrbringen und Verwendung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1091 tritt mit 26.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Superficid express WIPES“ (2023/1105/EU)

Das Biozidprodukt „Superficid express WIPES“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027676-0000. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1105 tritt mit 27.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Manorapid express GEL“ (2023/1106/EU)

Das Biozidprodukt „Manorapid express GEL“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027675-0000. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1106 tritt mit 27.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Manorapid express“ (2023/1107/EU)

Das Biozidprodukt „Manorapid express“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027674-0000. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1107 tritt mit 27.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „OP Plus“ (2023/1108/EU)

Das Biozidprodukt „OP Plus“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027670-0000. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1108 tritt mit 27.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „APESIN Spray“ (2023/1109/EU)

Das Biozidprodukt „APESIN Spray“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027671-0000. Die Unionszulassung gilt bis 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1109 tritt mit 27.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „APESIN Handaktiv“ (2023/1120/EU)

Das Biozidprodukt „APESIN Handaktiv“ (Wirkstoff Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027673-0000. Die Unionszulassung gilt bis zum 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1120 tritt mit 28.6.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Superficid express“ (2023/1133/EU)

Das Biozidprodukt „Superficid express“ (Wirkstoffe Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027677-0000. Die Unionszulassung gilt bis zum 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1133 tritt am 29. Juni 2023 in Kraft.

Unionszulassung für das Biozidprodukt „Chemisept IPA-N“ (2023/1143/EU)

Das Biozidprodukt „Chemisept IPA-N“ (Wirkstoffe Propan-1-ol und Propan-2-ol) für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel) erhält eine Unionszulassung gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027678-0000. Die Unionszulassung gilt bis zum 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1143 tritt mit 2.7.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Bacticid IPA-N“ (2023/1144/EU)

Das Biozidprodukt „Bacticid IPA-N“ (Wirkstoffe Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027679-0000. Die Unionszulassung gilt bis zum 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1144 tritt mit 2.7.2.2023 in Kraft.

Unionszulassung „Spray On“ (2023/1161/EU)

Das Biozidprodukt „Spray On“ (Wirkstoffe Propan-1-ol und Propan-2-ol) erhält eine Unionszulassung für die Produktarten 2 und 4 (Desinfektionsmittel) gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Es erhält die Zulassungsnummer EU-0027669-0000. Die Unionszulassung gilt bis zum 31. Juli 2032.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1161 tritt mit 5.7.2023 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum der Genehmigungen für Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Serotyp H14, Stamm AM65-52 (2023/1085/EU)

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Serotyp H14, Stamm AM65-52, zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 wird auf den 31. März 2026 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1085 tritt mit 25.6.2023 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum der Genehmigungen für Metofluthrin (2023/1086/EU)

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 wird auf den 31. Oktober 2024 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086 tritt mit 25.6.2023 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum der Genehmigungen für Lambda-Cyhalothrin (2023/1087/EU)

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Lambda-Cyhalothrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 wird auf den 31. März 2026 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1087 tritt mit 25.6.2023 in Kraft.

Verschiebung Ablaufdatum der Genehmigungen für Deltamethrin (2023/1088/EU)

Das Ablaufdatum der Genehmigung für Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 wird auf den 31. März 2026 verschoben.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1088 tritt mit 25.6.2023 in Kraft 

Nichtgenehmigung Cyanamid (2023/1097/EU)

Die Europäische Chemikalienagentur hatte auf Grund der endokrinschädigenden Eigenschaften sowie schädlichen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt eine kritische Stellungnahme zur Genehmigung von Cyanamid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 18 abgegeben. Der Ausschuss für Biozidprodukte folgte mangels Nachweise der Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur.
Cyanamid (EG-Nr. 206-992-3, CAS-Nr. 420-04-2) ist daher zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 18 nicht mehr genehmigt.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1097 tritt mit 26.6.2023 in Kraft. 

Weitere Informationen:

Stand: 21.06.2023