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Neuerungen für EPU

Aktuelle Werte zu Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Kleinunternehmerregelung u.a.m. für EPU

Lesedauer: 3 Minuten

18.12.2025

Zum Jahreswechsel sind wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die Unternehmen in ihrer Steuerplanung und Buchhaltung betreffen.

Zum Jahreswechsel treten wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Unternehmen
in ihrer Steuerplanung und Buchhaltung betreffen. Hier finden Sie die
wichtigsten Änderungen – übersichtlich zusammengefasst für EPU.

Einkommensteuer

Ab 2026 werden die Grenzbeträge in den ersten 5 Tarifstufen angehoben.

Tarifstufe 1 20252026

Steuersatz 

1bis € 13.308bis € 13.5390 %
2bis € 21.617bis € 21.99220 %
3bis € 35.836bis € 36.45830 %
4bis € 69.166bis € 70.36540 %
5bis € 103.072bis € 104.85948 %
6bis € 1.000.000bis € 1.000.00050 %
7über € 1.000.000über € 1.000.00055 %

Absetzbeträge

Ab 2026 werden die folgenden Absetzbeträge erhöht:

20252026
Verkehrsabsetzbetrag€ 487€ 496
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag€ 790€ 804
Pensionistenabsetzbetrag€ 1.002€ 1.020
Hinweis
Die neuen Grenz- und Absetzbeträge werden automatisch angepasst – dadurch sinkt Ihre Steuerbelastung.

Arbeitsplatzpauschale

  • € 1.200 pro Jahr (keine Änderung) für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung.
  • Voraussetzungen
    • Kein anderer Raum zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verfügbar und keine
      Aufwendungen für ein Arbeitszimmer berücksichtigt.
    • Im Kalenderjahr keine anderen Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit von mehr als
      € 13.539, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
    • Mit dem Arbeitsplatzpauschale werden sämtliche Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung abgedeckt.
  • Bei Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich möglich.
Hinweis
Prüfen Sie die Voraussetzungen und sparen Sie Steuern mit dem Pauschale.

Geringfügige Beschäftigung & Arbeitslosengeld

  • Geringfügigkeitsgrenze: € 551,10 pro Monat (unverändert)
  • Ab 01.01.2026: Kombination von Arbeitslosengeld und geringfügiger Beschäftigung bzw.
    Selbständigkeit nur in 4 Ausnahmefällen möglich

Kleinunternehmerregelung keine Änderung

BereichUmsatzgrenzeHinweis
Umsatzsteuer€ 55.000 (im Vorjahr und laufenden Jahr
nicht überschritten)
Befreiung von USt, kein Vorsteuerabzug
SVS (Pflichtversicherung)Gewinn ≤ € 6.613Ausnahme von Pensions- und Krankenversicherung möglich
  • Toleranzregelung: Bei Überschreitung um nicht mehr als 10 % (bis € 60.500) kann die Steuerbefreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
  • Wichtig: Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander.
Hinweis
Umsätze und Gewinne regelmäßig prüfen – so nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung optimal.

Basispauschalierung in der Einkommensteuer1: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 420.000

  • Umsatzgrenze steigt 2026 von € 320.000 auf € 420.000.
  • Betriebsausgabenpauschale: 15% (statt 13,5%), max. € 63.000.
  • Reduzierter Satz von 6% bleibt für bestimmte Tätigkeiten (u.a. kaufmännische Beratung, unterrichtende Tätigkeit).
  • Bis zu € 63.000 Betriebsausgaben ohne Nachweis möglich.

Basispauschalierung in der Umsatzsteuer1: 1,8% vom Jahresnettoumsatz bis zu € 7.560

  • 1,8% des Jahresnettoumsatzes pauschal als Vorsteuer absetzbar
  • Durch die höhere Umsatzgrenze von € 420.000 maximal € 7.560
Hinweis
Pauschalierung spart Zeit und Steuern – weniger Belege, weniger Aufwand!

Sozialversicherung: Voraussichtliche Werte 2026

Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende
MonatJahr
Mindestbeitragsgrundlage Pensionsversicherung€ 551,10€ 6.613,20
Mindestbeitragsgrundlage Krankenversicherung€ 551,10€ 6.613,20
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG€ 8.085,00€ 97.020,00
Mindestbeiträge für SozialversicherungMonatQuartalJahr
Pensionsversicherung (18,5 %)€ 101,95€ 305,85€ 1.223,40
Krankenversicherung (6,8 %)€ 37,48€ 112,44€ 449,76
Selbständigenvorsorge (1,53 %)€ 8,43€ 25,29€ 101,16
Unfallversicherung (fix)€ 12,95€ 38,85€ 155,40
Gesamt€ 160,81€ 482,43€ 1.929,72
Hinweis
Gewinn und Beitragsgrundlagen prüfen – Sozialversicherung richtig berechnen!

Weitere geplante Neuerungen für EPU (noch nicht rechtskräftig)

  • Kalte-Hände-Regelung: Ab 01.01.2026 steigt die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht bei Verkaufsständen im Freien von € 30.000 auf € 45.000
  • 15-Warengruppen-Regelung: Händler und Gewerbetreibende dürfen ihre Verkäufe in bis zu
    15 Warengruppen zusammenfassen, statt sie einzeln zu erfassen (Streichung der Befristung bis 31.12.2025 wird erwartet).
  • Digitaler Beleg: Ab 01.10.2026 kann die Belegerteilung auch digital, z. B. per QR-Code oder Link, erfolgen – ohne Betragsgrenze.
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