Neuerungen für EPU
Aktuelle Werte zu Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Kleinunternehmerregelung u.a.m. für EPU
Lesedauer: 3 Minuten
09.01.2026
Zum Jahreswechsel sind wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die Unternehmen in ihrer Steuerplanung und Buchhaltung betreffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen – übersichtlich zusammengefasst für EPU.
Video: Neuerungen für EPU
Einkommensteuer
Ab 2026 werden die Grenzbeträge in den ersten 5 Tarifstufen angehoben.
| Tarifstufe 1 | 2025 | 2026 | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| 1 | bis € 13.308 | bis € 13.539 | 0 % |
| 2 | bis € 21.617 | bis € 21.992 | 20 % |
| 3 | bis € 35.836 | bis € 36.458 | 30 % |
| 4 | bis € 69.166 | bis € 70.365 | 40 % |
| 5 | bis € 103.072 | bis € 104.859 | 48 % |
| 6 | bis € 1.000.000 | bis € 1.000.000 | 50 % |
| 7 | über € 1.000.000 | über € 1.000.000 | 55 % |
Absetzbeträge
Ab 2026 werden die folgenden Absetzbeträge erhöht:
| 2025 | 2026 | |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | € 487 | € 496 |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | € 790 | € 804 |
| Pensionistenabsetzbetrag | € 1.002 | € 1.020 |
Die neuen Grenz- und Absetzbeträge werden automatisch angepasst – dadurch sinkt Ihre Steuerbelastung.
Arbeitsplatzpauschale
- € 1.200 pro Jahr (keine Änderung) für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung.
- Voraussetzungen
- Kein anderer Raum zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verfügbar und keine
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer berücksichtigt. - Im Kalenderjahr keine anderen Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit von mehr als
€ 13.539, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht. - Mit dem Arbeitsplatzpauschale werden sämtliche Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung abgedeckt.
- Kein anderer Raum zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verfügbar und keine
- Bei Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich möglich.
Prüfen Sie die Voraussetzungen und sparen Sie Steuern mit dem Pauschale.
Geringfügige Beschäftigung & Arbeitslosengeld
- Geringfügigkeitsgrenze: € 551,10 pro Monat (unverändert)
- Ab 01.01.2026: Kombination von Arbeitslosengeld und geringfügiger Beschäftigung bzw.
Selbständigkeit nur in 4 Ausnahmefällen möglich
Kleinunternehmerregelung keine Änderung
| Bereich | Umsatzgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | € 55.000 (im Vorjahr und laufenden Jahr nicht überschritten) | Befreiung von USt, kein Vorsteuerabzug |
| SVS (Pflichtversicherung) | Gewinn ≤ € 6.613 | Ausnahme von Pensions- und Krankenversicherung möglich |
- Toleranzregelung: Bei Überschreitung um nicht mehr als 10 % (bis € 60.500) kann die Steuerbefreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
- Wichtig: Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander.
Umsätze und Gewinne regelmäßig prüfen – so nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung optimal.
Basispauschalierung in der Einkommensteuer: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 420.000
- Umsatzgrenze steigt 2026 von € 320.000 auf € 420.000.
- Betriebsausgabenpauschale: 15 % (statt 13,5 %), max. € 63.000.
- Reduzierter Satz von 6 % bleibt für bestimmte Tätigkeiten (u.a. kaufmännische Beratung, unterrichtende Tätigkeit).
- Bis zu € 63.000 Betriebsausgaben ohne Nachweis möglich.
Basispauschalierung in der Umsatzsteuer: 1,8 % vom Jahresnettoumsatz bis zu € 7.560
- 1,8 % des Jahresnettoumsatzes pauschal als Vorsteuer absetzbar
- Durch die höhere Umsatzgrenze von € 420.000 maximal € 7.560
Pauschalierung spart Zeit und Steuern – weniger Belege, weniger Aufwand!
Sozialversicherung: Voraussichtliche Werte 2026
| Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Mindestbeitragsgrundlage Pensionsversicherung | € 551,10 | € 6.613,20 |
| Mindestbeitragsgrundlage Krankenversicherung | € 551,10 | € 6.613,20 |
| Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG | € 8.085,00 | € 97.020,00 |
| Mindestbeiträge für Sozialversicherung | Monat | Quartal | Jahr |
|---|---|---|---|
| Pensionsversicherung (18,5 %) | € 101,95 | € 305,85 | € 1.223,40 |
| Krankenversicherung (6,8 %) | € 37,48 | € 112,44 | € 449,76 |
| Selbständigenvorsorge (1,53 %) | € 8,43 | € 25,29 | € 101,16 |
| Unfallversicherung (fix) | € 12,95 | € 38,85 | € 155,40 |
| Gesamt | € 160,81 | € 482,43 | € 1.929,72 |
Gewinn und Beitragsgrundlagen prüfen – Sozialversicherung richtig berechnen!
Weitere geplante Neuerungen für EPU (noch nicht rechtskräftig)
- Kalte-Hände-Regelung: Ab 01.01.2026 steigt die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht bei Verkaufsständen im Freien von € 30.000 auf € 45.000
- 15-Warengruppen-Regelung: Händler und Gewerbetreibende dürfen ihre Verkäufe in bis zu
15 Warengruppen zusammenfassen, statt sie einzeln zu erfassen (Streichung der Befristung bis 31.12.2025 wird erwartet). - Digitaler Beleg: Ab 01.10.2026 kann die Belegerteilung auch digital, z. B. per QR-Code oder Link, erfolgen – ohne Betragsgrenze.
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