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Person mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit einem Laptop
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Neuerungen für EPU

Aktuelle Werte zu Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Kleinunternehmerregelung u.a.m. für EPU

Lesedauer: 3 Minuten

09.01.2026

Zum Jahreswechsel sind wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die Unternehmen in ihrer Steuerplanung und Buchhaltung betreffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen – übersichtlich zusammengefasst für EPU.

Video: Neuerungen für EPU

Einkommensteuer

Ab 2026 werden die Grenzbeträge in den ersten 5 Tarifstufen angehoben.

Tarifstufe 120252026

Steuersatz

1bis € 13.308bis € 13.5390 %
2bis € 21.617bis € 21.99220 %
3bis € 35.836bis € 36.45830 %
4bis € 69.166bis € 70.36540 %
5bis € 103.072bis € 104.85948 %
6bis € 1.000.000bis € 1.000.00050 %
7über € 1.000.000über € 1.000.00055 %

Absetzbeträge

Ab 2026 werden die folgenden Absetzbeträge erhöht:

20252026
Verkehrsabsetzbetrag€ 487€ 496
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag€ 790€ 804
Pensionistenabsetzbetrag€ 1.002€ 1.020
Hinweis
Die neuen Grenz- und Absetzbeträge werden automatisch angepasst – dadurch sinkt Ihre Steuerbelastung.

Arbeitsplatzpauschale

  • € 1.200 pro Jahr (keine Änderung) für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung.
  • Voraussetzungen
    • Kein anderer Raum zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verfügbar und keine
      Aufwendungen für ein Arbeitszimmer berücksichtigt.
    • Im Kalenderjahr keine anderen Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit von mehr als
      € 13.539, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
    • Mit dem Arbeitsplatzpauschale werden sämtliche Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung abgedeckt.
  • Bei Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich möglich.
Hinweis
Prüfen Sie die Voraussetzungen und sparen Sie Steuern mit dem Pauschale.

Geringfügige Beschäftigung & Arbeitslosengeld

  • Geringfügigkeitsgrenze: € 551,10 pro Monat (unverändert)
  • Ab 01.01.2026: Kombination von Arbeitslosengeld und geringfügiger Beschäftigung bzw.
    Selbständigkeit nur in 4 Ausnahmefällen möglich

Kleinunternehmerregelung keine Änderung

BereichUmsatzgrenzeHinweis
Umsatzsteuer€ 55.000 (im Vorjahr und laufenden Jahr
nicht überschritten)
Befreiung von USt, kein Vorsteuerabzug
SVS (Pflichtversicherung)Gewinn ≤ € 6.613Ausnahme von Pensions- und Krankenversicherung möglich
  • Toleranzregelung: Bei Überschreitung um nicht mehr als 10 % (bis € 60.500) kann die Steuerbefreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
  • Wichtig: Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander.
Hinweis
Umsätze und Gewinne regelmäßig prüfen – so nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung optimal.

Basispauschalierung in der Einkommensteuer: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 420.000

  • Umsatzgrenze steigt 2026 von € 320.000 auf € 420.000.
  • Betriebsausgabenpauschale: 15 % (statt 13,5 %), max. € 63.000.
  • Reduzierter Satz von 6 % bleibt für bestimmte Tätigkeiten (u.a. kaufmännische Beratung, unterrichtende Tätigkeit).
  • Bis zu € 63.000 Betriebsausgaben ohne Nachweis möglich.

Basispauschalierung in der Umsatzsteuer: 1,8 % vom Jahresnettoumsatz bis zu € 7.560

  • 1,8 % des Jahresnettoumsatzes pauschal als Vorsteuer absetzbar
  • Durch die höhere Umsatzgrenze von € 420.000 maximal € 7.560
Hinweis
Pauschalierung spart Zeit und Steuern – weniger Belege, weniger Aufwand!

Sozialversicherung: Voraussichtliche Werte 2026

Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende
MonatJahr
Mindestbeitragsgrundlage Pensionsversicherung€ 551,10€ 6.613,20
Mindestbeitragsgrundlage Krankenversicherung€ 551,10€ 6.613,20
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG€ 8.085,00€ 97.020,00
Mindestbeiträge für SozialversicherungMonatQuartalJahr
Pensionsversicherung (18,5 %)€ 101,95€ 305,85€ 1.223,40
Krankenversicherung (6,8 %)€ 37,48€ 112,44€ 449,76
Selbständigenvorsorge (1,53 %)€ 8,43€ 25,29€ 101,16
Unfallversicherung (fix)€ 12,95€ 38,85€ 155,40
Gesamt€ 160,81€ 482,43€ 1.929,72
Hinweis
Gewinn und Beitragsgrundlagen prüfen – Sozialversicherung richtig berechnen!

Weitere geplante Neuerungen für EPU (noch nicht rechtskräftig)

  • Kalte-Hände-Regelung: Ab 01.01.2026 steigt die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht bei Verkaufsständen im Freien von € 30.000 auf € 45.000
  • 15-Warengruppen-Regelung: Händler und Gewerbetreibende dürfen ihre Verkäufe in bis zu
    15 Warengruppen zusammenfassen, statt sie einzeln zu erfassen (Streichung der Befristung bis 31.12.2025 wird erwartet).
  • Digitaler Beleg: Ab 01.10.2026 kann die Belegerteilung auch digital, z. B. per QR-Code oder Link, erfolgen – ohne Betragsgrenze.
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