Frau in der Wirtschaft: Unsere Forderungen
Knapp 150.000 Unternehmerinnen in ganz Österreich gestalten Wirtschaft und Zukunft. Als „Frau in der Wirtschaft“ setzen wir uns für Ihre Anliegen ein!
Lesedauer: 7 Minuten
24.07.2025
- Kinderbetreuung in ganz Österreich ausbauen
Die Betreuungsquote der unter 3-jährigen Kinder ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Trotzdem sind wir nicht dort, wo wir sein sollten und es braucht dringend weitere Verbesserungen. Frau in der Wirtschaft hat durchgesetzt, dass 4,5 Mrd. Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Quantität und Qualität stimmen. Auch im ländlichen Raum müssen wir uns auf flächendeckende Kinderbetreuung verlassen können. - Betreuungszeiten an die wirtschaftliche Realität anpassen
Die durchschnittlichen Öffnungs- und Schließzeiten entsprechen nicht der Arbeitsrealität berufstätiger Eltern. Die meisten Schließtage fallen in die Sommerferien. Die täglichen Öffnungszeiten und die Ferienzeiten müssen an die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt angepasst werden. Wir fordern eine Reduktion der Schließzeiten auf maximal drei Wochen pro Jahr und eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf mindestens 50 Stunden pro Woche. - Kinderbetreuung am Wohnort oder Unternehmensstandort möglich machen
Berufstätige Eltern sollen die Wahl haben, wo sie ihre Kinder betreuen lassen können. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder wahlweise in der Gemeinde des Unternehmensstandorts oder in der Wohngemeinde betreut werden. Dafür braucht es die bessere Abstimmung von Gemeinden. - Gemeindekooperationen forcieren
Gerade im ländlichen Bereich fehlen oftmals wohnortnahe Betreuungsangebote für unter 2,5-Jährige sowie für Ferienzeiten. Gemeindekooperationen eröffnen neue Möglichkeiten für sichere Betreuung. Kinder aus Nachbargemeinden sollen bei freien Plätzen verpflichtend betreut werden (Fixbetrag pro Kopf). Für innovative Betreuungskonzepte von Gemeinden und Trägern soll es gezielte Unterstützung geben (z.B. „Springer:innen-Pool“, gemeinsame Aus- und Weiterbildung). - (Betriebs-)Kindergärten und private Betreuung klug kombinieren
Wenn Kindergarten oder Kinderkrippe nicht optimal aufeinander abgestimmt sind (z.B. Nachmittagsbetreuung und Freizeitangebote), leiden Eltern und Kinder unter Betreuungslücken. Mit der Kombination von Betriebskindergärten mit Wohnortkindergärten stellen wir sicher, dass Wohnortkindergärten die Vormittagsbetreuung übernehmen und Betriebskindergärten eine ergänzende Nachmittagsbetreuung anbieten. Auch die Einbindung von Tageseltern und Anbieter:innen mobiler Kinderbetreuung sichert lückenlose Betreuung. - Bedarf erheben und Anmeldung vereinfachen
Bisher gibt es keine strukturierte österreichweite Datengrundlage für den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Wir fordern eine österreichweite Bedarfserhebung. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für die Zuteilung von Mitteln und die Aufstockung vorhandener Betreuungseinrichtungen. Eine Online-Anmeldeplattform ist unbürokratischer One-StopShop für die Anmeldung der Kinder. - Qualität in der frühkindlichen Förderung fördern
Frühkindliche Bildung zahlt sich für Kinder und Wirtschaft aus. Jeder in die frühkindliche Förderung investierte Euro bringt langfristig den achtfachen Nutzen (Quelle: ibw). Wir fordern daher die Erarbeitung von länderübergreifenden Qualitätsstandards für die frühkindliche Entwicklung. - Nachmittagsbetreuung während der Schule
Die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf enden nicht mit dem Schuleintritt. Deshalb braucht es flächendeckende, qualitätsvolle und leistbare Betreuungsangebote am Nachmittag bis zum Ende der 8. Schulstufe. - Betreuungsangebote während der Ferien sichern
In den Sommerferien soll an Pflichtschulen eine zeitgemäße Ferienbetreuung angeboten werden. Sie soll schulische Förderungsangebote und außerschulische Betreuungsangebote unter Einbindung von Institutionen und Vereinen vor Ort umfassen. - Schulautonome Tage vereinheitlichen
Nach der Umsetzung der einheitlichen Herbstferien sollen auch die restlichen schulautonomen Tage in ganz Österreich vereinheitlicht werden. Das erhöht die Planbarkeit für Eltern und Unternehmen.
- Beteiligungsfreibetrag einführen
Zur Mobilisierung von privatem Kapital für KMU und Startups soll ein Steuerfreibetrag von bis zu 100.000 Euro - verteilt über fünf Jahre (max. 20.000 Euro pro Jahr) - umgesetzt werden. Das verbessert die Eigenkapitalsituation von Unternehmerinnen und unterstützt sie bei Investitionen. - Betriebsübergaben erleichtern
Bis 2029 stehen in Österreich rund 51.500 Unternehmen zur Übergabe an. Scheitern Nachfolgen, drohen massive Verluste für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort. Steuerliche Entlastung (z.B. Erhöhung des Freibetrags bei Veräußerungsgewinnen von derzeit 7.300 auf 45.000 Euro), maßgeschneiderte Finanzinstrumente (z.B. NachfolgeBeteiligungsfonds) und mehr Bewusstseinsbildung (z.B. „Nachfolgewoche“) sorgen dafür, dass Betriebe nach einer Übergabe erfolgreich weitergeführt werden können. - Erhöhten Verlustrücktrag dauerhaft etablieren
Die verbesserte steuerliche Verlustverrechnung hat sich zur Abfederung temporärer Krisen und zur wirtschaftlichen Erholung von Unternehmen bewährt. Der Verlustrücktrag soll daher als Dauerrecht eingeführt werden. - Gewinnfreibetrag anheben
Die Anhebung der Grenze für den Grundfreibetrag auf 50.000 Euro trägt zur nachhaltigen Entlastung österreichischer Unternehmen und zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bei. Davon profitieren insbesondere Einzelunternehmerinnen und Personengesellschaften.
- Zweites verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr einführen
Auf Basis eines flächendeckenden Angebots für 0- bis 3-jährige Kinder soll der Kindergarten für alle Kinder bereits ab vier Jahren kostenfrei sein. Am Programm stehen neben der Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen Sprachkompetenz und Bewegung. - Ganztagsschulen flächendeckend anbieten
Geänderte Verhältnisse in Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen. Ganztagsbetreuung ermöglicht es, Leistungskurven der Lernenden optimal zu berücksichtigen und Potenziale besser zu entwickeln. - Entrepreneurship nachhaltig in Bildungseinrichtungen verankern
Wirtschafts- und Finanzunterricht muss fixer Bestandteil der Allgemeinbildung werden. Unternehmertum sowie grundlegendes Wirtschafts- und Finanzverständnis sollen auch schon in der Primarstufe fix in Lehr- und Ausbildungspläne integriert werden. Die internationalen BestPractice-Projekte „Unternehmerführerschein“ und „JUNIOR – Schüler gründen Unternehmen “ sowie die „Youth Entrepreneurship Wochen“ sollen nachhaltig im österreichischen Schulsystem verankert werden. - Kinder für MINT und Englisch begeistern
Bereits die Kleinsten sollen im Kindergarten für MINT-Aktivitäten und Englisch begeistert werden. Das Interesse an MINT-Aktivitäten soll spielerisch gefordert werden. Fremdsprachenkompetenz in Englisch soll u.a. durch englische Bilderbücher und englische Lieder gefördert werden. Native Speaker sollen später als Begleitpersonen Projekt-, Sport-, Landschulwochen oder Skikurse betreuen. - Digitale Kompetenzen in allen Bildungsstufen verankern
Digitale Kompetenzen sollen schon ab der ersten Volksschulklasse als vierte Grundkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden. Von der Volksschule an soll spielerisch und kindgerecht das Interesse an Informatik beispielsweise durch Programmieren geweckt werden. - ORF-Bildungsauftrag für Kinder verbessern
Zur Verbesserung der Englischkenntnisse sollen (Kinder-) Sendungen auf ORF KIDS im Zweikanalton angeboten werden. Die Themen Ausbildung, Berufswahl sowie Wirtschafts- und Finanzwissen sollen in entsprechenden Formaten vermittelt werden. - Übergang in die Schule ohne „Brüche“ gewährleisten
Kindergarten und Schule kooperieren derzeit zu wenig, um einen erfolgreichen Übergang der Kinder ohne „Brüche“ zu unterstützen. Das Personal der Kindergärten und der Schulen soll für Erfahrungsaustausch, Zusammenarbeit und Kooperationen gezielt vernetzt werden. Aktivitäten im letzten Kindergartenjahr und Schulbesuche von Kindern (und Eltern) ermöglichen es, das Schulwesen bereits vor dem Schuleintritt kennenzulernen. - Gezielt Sprachen fördern
Kinder mit Migrationshintergrund oder mit speziellem Förderbedarf benötigen Unterstützung beim Erlernen von Deutsch und ihrer Muttersprache. Die Bildungssprache Deutsch soll unter Wertschätzung der Erstsprache im Kindergartenalltag vermittelt werden. Auf Basis von „Sprachscreenings“ im Kindergarten (DaF-Deutsch als Fremdsprache, DaZ-Deutsch als Zweitsprache) sollen Kinder je nach ermitteltem Sprachförderbedarf gefördert werden. Bei Sprachscreenings sollen Kindergarten und Schule eng kooperieren. Auch in der Volksschule soll es einen Deutsch- und Leseschwerpunkt geben.
- GWG-Grenze auf 2.500 Euro anheben
Die Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 1.000 Euro auf 2.500 Euro ermöglicht die direkte Absetzbarkeit von Investitionen und senkt den bürokratischen Aufwand bei der Gewinnermittlung. - Verbesserung der Kleinunternehmerregelung
Steuerliche Umsatzgrenzen werden bei hoher Inflation schneller erreicht, was besonders EPU und Kleinunternehmen trifft. Aktuell beträgt der Maximalwert für die umsatzsteuerliche Grenze in der Kleinunternehmerregelung gem. EU-Recht 55.000 Euro und sollte 2025 von der EU auf 85.000 Euro erhöht werden. In der Einkommensteuer gibt es bis zu einer Umsatzgrenze von 40.000 Euro die Möglichkeit, die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch zu nehmen. Diese Pauschalierung stellt eine große Verwaltungsvereinfachung für Kleinunternehmer dar. Auch diese Grenze soll analog zur Kleinunternehmerregelung mit 2025 auf 85.000 Euro angehoben werden, um die Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien.
- Frauengesundheit stärken
Die biologischen Unterschiede von Mann und Frau wurden im Gesundheitswesen bisher zu wenig berücksichtigt. Frauengesundheit erfordert neue Wege bei Therapie und Prävention. Wir stärken das Bewusstsein jeder Unternehmerin und der Politik für bessere Frauengesundheit. - Beitragspflicht bei Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus abschaffen
Personen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Personengesellschaft (z.B. OG, KG) oder einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) nach dem GSVG pflichtversichert sind, können bisher nur vom Beitrag befreit werden, wenn die Gesellschaft während des Wochengeldbezuges operativ nicht tätig ist. Wir fordern die Abschaffung der Beitragspflicht beim Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus. - Umsetzung des „Pflegezeitgeldes“ für Selbständige
Unselbständig Erwerbstätigen wird für die Pflege naher Angehöriger bzw. Begleitung sterbender Angehöriger/ schwersterkrankter Kinder eine finanzielle Absicherung durch das Pflegekarenzgeld (§§ 21c ff BPGG) gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Zeitraum karenziert bzw. die Arbeitszeit reduziert wird (§§ 14a ff AVRAG).
Eine finanzielle Absicherung für pflegende Selbständige gibt es nicht. Die WKÖ fordert daher für diese Pflegezeiten eine finanzielle Absicherung für Selbständige, in der Form eines Pflegezeitgeldes, analog zum Pflegekarenzgeld für Unselbständige.