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Detailansicht eines Häufchens grauweißer Dichtungsfasern, dahinter Atemschutzmaske und Schutzbrille auf schwarzer Steinplatte liegend
© Tsuboya | stock.adobe.com

Steiermark: AUVA Arbeitnehmer:innenschutzberatung

Unterstützung bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer:innen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber

Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, die gemäß EU-Definition als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft sind.

Förderungszweck

Unterstützung von Unternehmerinnen und Unternehmern aller Branchen bei der Umsetzung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. AStV, VEXAT, VOLV, VOPST, VEMV, SGM, Evaluierung psychische Belastungen).

Förderungsgegenstand

Beratungsinhalte:

  • Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften (z.B. AStV, VEXAT, VOLV, VOPST, VEMV, SGM)
  • Beratung von Unternehmen zur Untersuchung und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz sowie zur Festlegung allfälliger Verbesserungsmaßnahmen. Dabei handelt es sich nicht um Einzel- oder Gruppencoachings im Sinne der Verhaltensprävention, sondern um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Tätigkeit) im Rahmen der Verhältnisprävention. 
    Ziel ist es, arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen gemäß den Vorgaben der letzten Novelle zum ASchG zu ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG vorzuschlagen.

Nicht förderbare Inhalte:

  • Maßnahmen der Verhaltensprävention (z.B. Stressberatung, Burnout-Beratung) 

Ausschlussgrund

Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss i.H.v. 75 % der externen Beratungskosten bzw. max. 1.500,00 Euro (netto) bei max. 16 Stunden à 125,00 Euro (netto) inkl. Nebenkosten

Die Förderung kann einmal jährlich vom Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Die Förderung wird aus finanziellen Mitteln der AUVA bereitgestellt und unterliegt den EU-Bestimmungen zu De-minimis-Beihilfen.

Anmerkung

  • Ein Beratungsunternehmen ist aus dem Beraterpool der Arbeitnehmer:innenschutzberatung der Wirtschaftskammer Steiermark auszuwählen.
  • Anschließend ist das Förderansuchen vollständig auszufüllen und bei der Wirtschaftskammer Steiermark einzureichen.
  • Erst nach der vollständigen Einreichung des Förderansuchens kann die Beratungsleistung gefördert werden. Eine vorzeitige Durchführung ist nicht förderfähig.

Einreichung

Mittels Förderansuchens „AUVA Arbeitnehmer:innenschutzberatung“ bei der

Wirtschaftskammer Steiermark
Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
E-Mail: wirtschaftsservice@wkstmk.at 

Richtlinientext

Förderrichtlinie für geförderte Beratungen der WKO Steiermark 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.