Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Förderung für Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe
Einstellungen
Förderungswerber
Für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisation. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil.
Dazu gehören:
- Anlagen, die ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
- Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe im anteiligen Ausmaß der Abfälle biogenen Ursprungs
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- automatisch beschickte Feuerungsanlagen
- erforderliche technische Nebeneinrichtungen
- Kesselanlagen inkl. Verstromungseinrichtungen (Dampfturbine etc.), Blockheizkraftwerke
- Rohstofflager, Roh- und Reststoffaubereitung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 25 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Anmerkung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Einreichung
Onlineantrag Energetische Nutzung von biogenen Roh- und Reststoffen
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.