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Pflänzchen in Glühbirne wächst aus Boden
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Oberösterreich: Energiesparen in Betrieben und effiziente Energienutzung

Förderung für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind 

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2023 bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. 

Förderungsgegenstand

Gefördert werden

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
  • Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung

Nicht gefördert werden Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Wohnbau.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023, S. 1 insbesondere Artikel 38.

 

  Fördersatz Land
Basisförderung 25 % der Bundesförderung
KMU-Zuschlag

20 % Mittlere Unternehmen

30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

 

  • Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich.
  • Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmern orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich 

Die Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes ist vor der ersten rechts­verbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, und mit der Angabe über die Höhe der für das Vorhaben gesamten benötigten öffentlichen Finanzierung zu stellen. Die notwendigen Unterlagen für die Berechnung der Förderhöhe sind in Abstimmung mit der Förderstelle zielgerichtet je nach Maßnahme elektronisch zu übermitteln.

Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.