Steiermark: Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie bezuschusst B-Führerschein von erfolgreichen Lehrlingen
Voraussetzung: Ausgezeichneter Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung
Einstellungen
Förderungswerber
Für Lehrlinge in den Berufsbildern Gastronomiefachmann/frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau und Systemgastronomiefachmann/frau, die die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert haben und über einen Lehrvertrag mit einem Betrieb der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark verfügen.
Förderungszweck
Unterstützung zur Mobilität der Lehrlinge
Förderungsgegenstand
Beitrag zu den Führerscheinkosten der Klasse B
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro zu den Führerscheinkosten für den Führerschein der Klasse
Einreichung
Zur Antragstellung sind jene Lehrlinge berechtigt, die die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden haben und innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum des LAP-Zeugnisses einen Antrag einreichen.
Benötigte Unterlagen:
- LAP-Zeugnis mit Auszeichnung (Kopie)
- Fahrschulrechnung inkl. Zahlungsbestätigung (original)
- Führerschein (Kopie)
- Bankverbindung
Wirtschaftskammer Steiermark
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie
Telefon: +43 316 601 463
E-Mail: gastronomie@wkstmk.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.