Steiermark: Weiterbildungsförderung des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
Förderung für branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Höherqualifizierung von Mitarbeiter:innen
Einstellungen
Förderungswerber
- Diese Förderaktion gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels , und kann zusätzlich zum Förderpaket 2026 in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels bestehen.
- Ausnahme für Neugründer: Nach einjähriger aktiver Mitgliedschaft im Landesgremium besteht die Möglichkeit, um Förderung für das Antragsjahr und zusätzlich für das vorangegangene Gründungsjahr anzusuchen.
Förderungsgegenstand
- Unter branchenbezogener Aus- und Weiterbildung verstehen sich rein branchenbezogene Kurse die im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit den im Landesgremium vertretenen Berufszweigen (z.B. Altwarenhandel, Blumengroßhandel, Versand- und Internethandel, Werbeartikelhandel und Zoofachhandel) stehen. Beispiele: Verkaufstrainings, Produktschulungen und Weiterbildungen zum Thema Onlinehandel, Teilnahme an europäischen Fachkongressen.
- Die zu fördernde Maßnahme muss im Jahr 2026 stattfinden und zum Zeitpunkt der Einreichung abgeschlossen sein. Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die sich in das Jahr 2027 erstrecken, kann der entsprechende Antrag nach Abschluss der Maßnahme 2027 gestellt werden.
- Um die Förderwürdigkeit prüfen zu können, müssen die genauen Inhalte der Weiterbildung und eine Teilnahmebestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Schulungsmaßnahme den Förderunterlagen beigelegt sein.
Art und Ausmaß der Förderung
50 % der Nettokosten (max. 500,00 Euro) pro Jahr und pro Firma (inkl. aller Standorte) für branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Höherqualifizierung der Mitarbeiter/Innen (inkl. Lehrlinge). Für Maßnahmen die bei einem steirischen Unternehmen beauftragt wurden, erhalten Sie einen Seiermark-Bonus von zusätzlich 10 % des Förderbetrags (max. 50,00 Euro).
Ausschlussgrund
Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden.
Nicht gefördert werden zum Beispiel:
- Weiterbildungsmaßnahmen zu den Themen Persönlichkeitsentwicklung,
- Train the Trainer,
- Wellness,
- Esoterik,
- technische Ausbildungen,
- Studiengebühren,
- Fahrtkosten,
- Übernächtigungskosten,
- betriebswirtschaftliche und kaufmännische Schulungen (z.B. allgemeine kaufmännische Kurse, Buchhalterkurs, Ausbilderprüfung, Unternehmerprüfung, Ausbildungen im Bereich von Betriebssystemen wie MS-Office, Linux, macOS udgl.)
Anmerkung
Insgesamt stehen für alle Förderaktionen 2026 (Förderpaket 2026 und Weiterbildungsförderung 2026) 42.000 Euro zur Verfügung. Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Nach dem 31. Dezember 2026 einlangende Förderunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Einreichung
Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen bis 31. Dezember 2026 vollständig einlangen:
- Rechnung der durchgeführten Maßnahme
- die Zahlungsbestätigung der Maßnahme
- eine Dokumentation der Maßnahme (genauen Inhalte, Teilnahmebestätigung)
- ausgefülltes Antragsformular Förderungen 2026 | Versand, Internet- und allgemeiner Handel
Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Frau Nina Taucher
Telefon: +43 316 601 564
E-Mail: allgemeinerhandel@wkstmk.at
Richtlinie
Versand, Internet- und allgemeiner Handel Landesgremium Steiermark: Weiterbildungsförderung 2026
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.