Oberösterreich: Anschluss von Fernkälte

Fernkälte – Effiziente und umweltfreundliche Gebäudekühlung

Einstellungen

Geltungsdauer:
1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Neubauten und Ausbauten von klimafreundlichen Fernkältesystemen zur Versorgung von zumindest einem Endverbraucher, der mit dem Fernkälteunternehmen nicht konzernmäßig verbunden ist. Davon umfasst ist die Errichtung von:

  • Kältenetzen
  • Kältemaschinen
  • Abnehmeranschlüsse

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Maßnahme zumindest 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 187, vom 26. Juni 2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.6.2023.

Fördersatz Land

Basisförderung: 20 % der Bundesförderung

KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen

Die Zuschläge sind kumulierbar. Förderungen sind bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen möglich. Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 50.000 Euro limitiert.

Einreichung 

erfolgt beim Land Oberösterreich

Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderungsstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen

 Sofortige Weiterleitung der von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt.

Richtlinientext als PDF 

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich (für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung)  


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.