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Stadtansicht Graz mit Uhrturm
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Steiermark: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Förderung für berufliche Weiterbildung und Umschulung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
10.1.2026 – 4.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Gefördert werden können: 

  • Personen zwischen 18 und 64 Jahren
    • die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
    • seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und
    • über ein niedriges (Haushalts-)Einkommen verfügen

Förderungsgegenstand

Die Initiative „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" des Bereichs Arbeit und Beschäftigung des Sozialamtes der Stadt Graz fördert Weiterbildung bzw. Umschulung.

Ausschlussgrund 

Welche Personen können keine Förderung erhalten?

  • Schüler:innen, Lehrlinge und Student:innen
  • Bezieher:innen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
  • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz (neu) bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
  • Arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
  • Transitarbeitskräfte

Zudem sind von der Förderung Personen ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit politischen Parteien stehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem:

  • Studiengebühren,
  • Qualifizierungen, zu denen der Dienstgeber/die Dienstgeberin verpflichtet ist,
  • Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen),
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter,
  • Führerscheine der Klassen A und B.

Art und Ausmaß der Förderung 

Mit bis zu 3.000 Euro pro Person werden ein Teil der Kosten oder die gesamten Kosten der Kurse, Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen gefördert.

Anmerkung 

Hinweis: Weiterbildungen können rückwirkend gefördert werden, wenn der Start der Weiterbildung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Stichtag für die Förderung ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

Einreichung 

Eine Förderung kann im Zeitraum von 10. Jänner 2026 bis 4. Dezember 2026 beantragt werden.

Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 14. Dezember 2026

Unter der Telefonnummer +43 664 60177 3333 oder per E-Mail an grafo@oesb.at bekommen Sie alle wichtigen Basisinformationen und es werden die Grundvoraussetzungen abgeklärt. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann ein Termin für die persönliche Antragstellung vereinbart werden. Alternativ kann der der Antrag auch selbstständig eingebracht werden.

Richtlinientext als PDF 

Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz 

Förderrichtlinie: Richtlinie Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung  - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.