Förderung von Holzheizungen zur Eigenversorgung ab 100 kW
Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Förderungszweck
Gefördert werden:
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
- Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Förderungsgegenstand
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kessel inkl. Montage
- Rauchgasreinigung, Kamin
- Pufferspeicher
- Heizungstechnik
Bei Mikronetzen: Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen
Art und Ausmaß der Förderung
- Für die ersten 100 kW wird eine Grundpauschale in der Höhe von 13.500 Euro vergeben.
- Im Leistungsbereich ab 100 kW bis 500 kW beträgt die Förderungspauschale 200 Euro pro kW Nennwärmeleistung.
- Jedes weitere kW wird mit 120 Euro gefördert.
- Für den Einsatz von mindestens 80 % regional aufgebrachter Biomasse aus einem Einzugsbereich bis 50 km gibt es einen regionalen Ressourcenzuschlag von 30 Euro pro kW Nennwärmeleistung. Dazu zählen Rundholz und Astmaterial, Hackgut von Kurzumtriebsflächen, sowie Nebenprodukte aus der Holzverarbeitung und -bearbeitung (Späne, Spreißel, Rinde, Sägemehl etc.) sowie Flurgehölze, Holz aus Pflegemaßnahmen entlang von Straßen und dergleichen.
- EMAS-zertifizierte antragstellende Personen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 1,5 % der ermittelten Pauschalförderung (maximal 10.000 Euro).
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit 45 % der förderungsfähigen Kosten beziehungsweise. der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.
Anmerkung
Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung (Unterzeichnung Wärmeliefervertrag), die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Einreichung
Onlineantrag Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.