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Ein Landschaftsgärtner steht auf einer Leiter und umwickelt den Stamm eines frisch eingepflanzten Jungbaumes mit Jute
© Christian Vorhofer | WKO

Steiermark: Förderung für Stadtbäume in Graz

Umweltförderung für Baumpflanzungen im Stadtraum

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit

Förderungswerber

Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), die sich nach den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie um eine Förderung der Stadt Graz bewerben und bei Erfüllung aller Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.

Förderungszweck

Diese Förderung dient primär der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Förderungsgegenstand

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung von Stadtbaumpflanzungen.

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden Neupflanzungen mit einem Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro (maximal 10 Bäume je Standort).

Förderungsfähige Kosten sind für die Baumpflanzung anfallende Sachkosten sowie Kosten des Baumtransportes, der Herstellung des Pflanzloches und der eigentlichen Baumpflanzung.

Die Verrechnung von Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, oder Vergleichbares) ist nicht möglich.

Anmerkung

Weitere Förderungsbedingungen:

  • Die Pflanzung muss bodengebunden erfolgen (Varianten mit Trögen oder Kübeln sind nicht zulässig).
  • Grundstücksgröße, Standortverhältnisse und Anwuchspflege müssen auf die jeweilige Baumart abgestimmt sein.
  • Gefördert werden nur Baumarten, die in der Liste der geeigneten Bäume angeführt sind.
  • Der Stammumfang muss − gemessen in ein Meter Höhe von der Wurzelverzweigung − mindestens 16 Zentimeter betragen (bei Obstgehölzen mindestens 8 cm).
  • Bescheidmäßig vorgeschriebene Pflanzungen und verpflichtende Ersatzpflanzungen sind nicht förderbar.
  • Der Baum muss auf einem privaten Grundstück innerhalb des Stadtgebiets gepflanzt werden, das sich außerhalb des Grazer Grüngürtels befindet.

Einreichung

Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular Stadtbäume − Förderung einer urbanen Begrünung (Antrag) und Unterlagen

  • detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege
    • Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Fotodokumentation
  • Angaben zum Standort, Baumart, Stammumfang und Anwuchspflege.

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext

Stadt Graz: Richtlinie Förderung von Stadtbäumen | Themenpaket Klimaanpassungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.