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Personen an einem Besprechungstisch geben sich freudig die Hände
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Niederösterreich: Impulsförderung − Kooperationsförderung

Unterstützung von Kooperationsprojekten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel
Kooperationen

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die gemeinsam mit zumindest zwei weiteren Partnern ein Kooperationsprojekt durchführen. 

Förderungszweck

Die „Kooperationsförderung“ unterstützt insbesondere Kooperationen zwischen klein oder mittleren Unternehmen – aber auch entlang der Wertschöpfungskette – zur Qualifizierung und Steigerung der Produktivität und der Innovationskraft.

Durch die Förderaktion soll vor allem eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen und regionalen Wettbewerbsfähigkeit sowie der strategischen und zielgruppenorientierten Ausrichtung der Betriebe durch die Erhöhung des innerbetrieblichen Know-hows erreicht werden.

Förderungsgegenstand

Förderbar sind die Kosten für vorhabensrelevante externe Beratungsleistungen.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten,
  • Zahlungen, die nicht von FörderungswerberInnen geleistet wurden,
  • Finanzierungskosten,
  • administrative Beratungsleistungen (z.B. Zusammenstellung von Projektgruppen, Abrechnungsmodalitäten),
  • Reisekosten (Nächtigungsgebühren und Kilometergeld von externen Dienstleistungen,
  • allgemeine Beratungsleistungen von SteuerberaterInnen, RechtsanwaltInnen, sowie Vertragserrichtungskosten,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Patentkosten

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 20.000 Euro pro Kooperationspartnerin bzw. Kooperationspartner bis zu einer maximalen Förderintensität von 200.000 Euro.

  • KMU:
    • Prozess und Organisationsinnovation: max. 50 %
    • Weiterentwicklung durch Qualifizierung: max. 50 %
  • GU:
    • Prozess und Organisationsinnovation: max. 15 %
    • Weiterentwicklung durch Qualifizierung: max. 50 %

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ)

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kooperationsförderung − Land Niederösterreich (noe.gv.at) sowie bei folgenden Ansprechpartnern:

Einreichung

Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ − Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Richtlinientext als PDF

Impulsprogramm: Kooperationsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.