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Auf grünem Hintergrund ist in der rechten Hälfte eine Glühbirne. Um die Glühbirne sind die Umrisse einer Rakete aufgemalt
© Tierney | stock.adobe.com

IraSME  

International Research Activities in SME

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.06.202 – 30.09.2026
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Innovation

Förderungswerber 

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie zB Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    • Selbstverwaltungskörper
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Förderungszweck 

Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der mit der Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert entsprechende Wirkung möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entfalten.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) in einem länderübergreifenden Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern.

Ausschlussgrund 

Was sind die Einreichkriterien?

  • Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 38. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU. Die 3 Unternehmen des Mindestkonsortiums müssen aus Ländern/Regionen stammen, die am 38. Call teilnehmen.
  • Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Art und Ausmaß der Förderung 

Förderung: max. 500.000 Euro (nur für österr. Projektteil)

KU: max. 60%

MU: max. 50%

GU: max. 35%

Forschungseinrichtungen/andere nicht wirtschaftlich tätige Einrichtungen: max. 60%

Die transnationale Einreichung erfolgt über Einsendung des IraSME Application Form auf info@ira-sme.net.

Die österreichische Einreichung (FFG-spezifischer Online Antrag für den österreichischen Projektteil UND IraSME Application Form) erfolgt über das eCall-System der FFG.

Anmerkung 

Ansprechpartner in der FFG:

DI Dr. Barbara Rief Vernay
T 0 577552413
barbara.rief-vernay@ffg.at

Hinweis
Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.

Einreichung 

Die aktuelle Ausschreibung ist von 01.06. – 30.09.2026 geöffnet.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.