Konsolidierungsbürgschaft der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft (KGG)
Haftung für etablierte kleine gewerbliche Unternehmen, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind
Einstellungen
Förderungswerber
kleine, seit mind. 3 Jahren bestehende Unternehmen
Art und Ausmaß der Förderung
Der Konsolidierungskredit ist für die im Konsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen zweckgebunden. − Obergrenze: € 250.000 − Untergrenze: € 25.000 − Bürgschaftsquote: max. 80 % − Laufzeit: max. 7 ½ Jahre mit halbjährlichen Einschränkungen.
Anmerkung
Einreichung
Den Antrag auf die Sicherheit stellt die kreditgewährende Bank – und zwar vor der Kreditgewährung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.