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Modernes Gebäude mit Glasfronten im Ausschnitt mit Gebäudebeschriftung Bank, im Hintergrund verschwommen Stadtlandschaft mit Gerbkette unter bewölktem Himmel
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Konsolidierungsbürgschaft der oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft (KGG)

Haftung für etablierte kleine gewerbliche Unternehmen, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2026 – bis auf weiteres
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Garantie oder Haftung
Thema:
Liquidität
Sanierung

Förderungswerber

kleine, seit mind. 3 Jahren bestehende Unternehmen

Art und Ausmaß der Förderung

Der Konsolidierungskredit ist für die im Konsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen zweckgebunden. − Obergrenze: € 250.000 − Untergrenze: € 25.000 − Bürgschaftsquote: max. 80 % − Laufzeit: max. 7 ½ Jahre mit halbjährlichen Einschränkungen. 

Anmerkung

Weitere Infos

Einreichung

Den Antrag auf die Sicherheit stellt die kreditgewährende Bank – und zwar vor der Kreditgewährung

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.