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Vektor-Illustration mehrerer liegender, blauer, gleich großer Quadrate. Zwischen den Quadraten verlaufen weiße Linien.
© Yucel Yilmaz | stock.adobe.com

Oberösterreich Lebensmittelhandel: Geförderte Rechtsberatung – Digitalisierung im Handel

Unterstützung zur rechtssicheren Digitalisierung im Handel

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025-31.12.2029 Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Digitalisierung

Förderungswerber 

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe der OÖ Fachgruppe Energiehandel

Förderungszweck 

Unterstützung zur rechtssicheren Digitalisierung im Handel  

Förderungsgegenstand

In der schnelllebigen Welt des Internethandels sind Betreiber von Websites- und Shops einem stetigen Wandel der Rechtsvorschriften unterworfen. Die Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen in Bereichen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und E-Commerce stellt für viele eine erhebliche Herausforderung dar.  Um unseren Mitgliedern eine optimale rechtliche Basis zu gewährleisten, stellt das Gremium seinen aktiven Mitgliedern ab 1.1.2025 einen Gutschein im Wert von EUR 90,00 exkl. USt. zur Verfügung. Dieser kann für beliebige Beratungs-Pakete „mit oder ohne Webshop“ eingelöst werden

Ausschlussgrund 

  • Kein aktives Mitglied des OÖ Energiehandels 
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung 

Gutschein für ein Beratungs-Paket im Wert von 90,- Euro exkl. USt. sowie Sonderkonditionen bei den Honorarsätzen der Kanzlei.

Nach Anforderung des Gutscheins nimmt der Vertrauensanwalt Kontakt mit Ihnen auf.

Anmerkung 

Details zu den Beratungs-Paketen finden Sie beim Online-Antragsformular auf wko.at

Einreichung 

Gutscheinformular ausfüllen und absenden

Richtlinientext als PDF 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des OÖ Energiehandels.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Alle Infos unter "Geförderte Rechtsberatung" der  Fachgruppe Energiehandel.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.