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Steiermark: Mietförderung für Reininghaus und Smart City Graz 

Eingliederung des Entwicklungsgebiets in den Stadtteil

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2026 bis 31.12.2027
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Gründung
Nachfolge
Start-Ups, Scale-Ups & Spin-Offs

Förderungswerber

Unternehmen, deren Geschäftsmodelle sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ in Übereinstimmung mit den globalen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen orientieren:

Die Betriebsgröße des zu fördernden Unternehmens darf maximal 50 Beschäftigte (KMU-Definition!) nicht übersteigen. Diese Zahl bezieht sich auf das gesamte Unternehmen mit allen Betriebsstätten. Die Zahl der Beschäftigten ist bei der Antragstellung explizit anzuführen und zu bestätigen. 

Förderungszweck

Um eine optimale Eingliederung des Entwicklungsgebiets in den Stadtteil zu gewährleisten, werden mittels Förderung der monetäre Anreiz geschaffen, um das Synergiepotential mit den anderen Teilen der Stadt zu heben und auch die Dynamik bei der Entwicklung von Reininghaus / Smart City zu steigern. Ein vitaler Branchenmix ist entscheidend für die Qualität des neuen Stadtteils und muss sich an den Leitbegriffen „klimafreundlich", „gesellschaftlich nachhaltig" und „innovativ" orientieren.

Förderungsgegenstand

Unterstützt werden die Mietkosten. Als Berechnungsbasis dient die Nettomiete gewerblicher Flächen, die für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig sind. Die Betriebskosten werden von der Unterstützung nicht erfasst. Die geförderten Flächen müssen sich in den ausgewiesenen Sockelzonen befinden. Allfällige Mieterhöhungen innerhalb der Laufzeit der Förderung werden nicht berücksichtigt.

Ausschlussgrund

Gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung)

Art und Ausmaß der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal 5.000 Euro. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal 12 Euro/ m2 anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert.

Einreichung

Online mittels E-Government-Formular Mietförderung und Unterlagen 

  • gültig abgeschlossener Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken; dieser muss im Jahr der Antragstellung unterzeichnet worden sein (keine gewerbliche Nutzungen von Räumlichkeiten im Rahmen einer Mietvereinbarung zu Wohnzecken (Büro in der eigenen Wohnung))
  • In Ausnahmefällen kann die Antragstellung im Jahr danach erfolgen (bspw. Ausschöpfung des vorgesehenen Budgets für die Mietförderung).
  • Unternehmensbeschreibung, die überzeugend dokumentiert und darlegt, inwiefern diese den Kriterien entspricht (klimafreundlich, nachhaltig und/oder innovativ).
  • Unternehmenskonzept, das wirtschaftliche Realisierbarkeit belegt

Stadt Graz, Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2 
Telefon: +43 316 872 − 4801

Richtlinientext 

Stadt Graz: Richtlinie Mietförderung für Reininghaus & Smart City


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.