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Einkaufswagen vor grauer Wand gefüllt mit Gemüse, Obst, Brot, Milch und Wasser
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Oberösterreich: Beratungsförderung Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) – Recht und Technologie

Für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2025
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Forschung & Entwicklung

Förderungswerber 

Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben

Förderungsgegenstand

Förderung von Beratungs-, Prüf- und Gutachtensleistungen iZh mit dem Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln.

Ausschlussgrund 

Keine Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung beträgt maximal 1.500.- Euro pro Mitgliedsbetrieb – höchstens jedoch 50 % der tatsächlich anfallenden, förderbaren Kosten, wobei die erste Beratungsstunde bis max. 300,- Euro zur Gänze gefördert wird. Pro Mitgliedsbetrieb ist eine einmalige Förderung möglich bzw. nur so lange Mittel im Fördertopf vorhanden sind.

Einreichung 

Förderungsanträge sind binnen drei Monaten ab Abschluss der Beratungsleistungen beim OÖ Landesgremium einzubringen.

Richtlinientext als PDF

Förderung beantragen (ganz nach unten scrollen)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.