Oberösterreich: Beratungsförderung Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) – Recht und Technologie
Für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
Einstellungen
Förderungswerber
Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben
Förderungsgegenstand
Förderung von Beratungs-, Prüf- und Gutachtensleistungen iZh mit dem Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Ausschlussgrund
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt maximal 1.500.- Euro pro Mitgliedsbetrieb – höchstens jedoch 50 % der tatsächlich anfallenden, förderbaren Kosten, wobei die erste Beratungsstunde bis max. 300,- Euro zur Gänze gefördert wird. Pro Mitgliedsbetrieb ist eine einmalige Förderung möglich bzw. nur so lange Mittel im Fördertopf vorhanden sind.
Einreichung
Förderungsanträge sind binnen drei Monaten ab Abschluss der Beratungsleistungen beim OÖ Landesgremium einzubringen.
Richtlinientext als PDF
Förderung beantragen (ganz nach unten scrollen)
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.