Niederösterreich: Gastgeber in Niederösterreich – Wirtshausprämie
Zum Anreiz zur Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ab 1.1.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder ein neues Wirtshaus eröffnen.
Förderungszweck
Ziel der Wirtshausprämie ist die Unterstützung von zumindest an 4 Tagen die Woche ganzjährig geöffneten Gastronomiebetrieben, die in ihrer Gemeinde auch als soziale Treffpunkte dienen und die dazu über wesentliche Elemente verfügen, die Kommunikation und sozialen Austausch fördern, wie etwa Einrichtungen des klassischen Wirtshauses (z.B. Schank oder Stammtisch), und warme Küche, die über ein reines Snack- und Imbissangebot hinausgeht, anbieten.
Förderungsgegenstand
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Wirtshausprämie als einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro soll einen Anreiz für die Übernahme und die Neugründung (ab 1.1.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung) eines standortgebundenen Gastronomiebetriebes darstellen.
Einreichung
Die Antragstellung ist über das Wirtschaftsförderungs-Portal des Landes NÖ möglich.
Richtlinientext
Impulsprogramm: Gastgeber in Niederösterreich − Wirtshausprämie
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.