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Lächelnde Person mit Brillen hält Tablet in Händen und blickt aus Fenster, neben ihr auf Sims Schale mit Brot und Salat stehend
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Niederösterreich: Gastgeber in Niederösterreich – Wirtshausprämie

 Zum Anreiz zur Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, aber längstens bis 31.12.2026
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Nachfolge
Übergabe
Gründung

Förderungswerber 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ab 1.1.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder ein neues Wirtshaus eröffnen.

Förderungszweck 

Ziel der Wirtshausprämie ist die Unterstützung von zumindest an 4 Tagen die Woche ganzjährig geöffneten Gastronomiebetrieben, die in ihrer Gemeinde auch als soziale Treffpunkte dienen und die dazu über wesentliche Elemente verfügen, die Kommunikation und sozialen Austausch fördern, wie etwa Einrichtungen des klassischen Wirtshauses (z.B. Schank oder Stammtisch), und warme Küche, die über ein reines Snack- und Imbissangebot hinausgeht, anbieten.

Förderungsgegenstand

Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Wirtshausprämie als einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro soll einen Anreiz für die Übernahme und die Neugründung (ab 1.1.2026 bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung) eines standortgebundenen Gastronomiebetriebes darstellen.

Einreichung 

Die Antragstellung ist über das Wirtschaftsförderungs-Portal des Landes NÖ möglich.

Richtlinientext

Impulsprogramm: Gastgeber in Niederösterreich − Wirtshausprämie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.