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Fokus auf Glaspipette aus der Flüssigkeit in Phiole tropft, ringsum weitere Phiolen im Ausschnitt
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Steiermark: Qualifizierungsoffensive 2026 der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger sowie Hausbetreuung

Branchenspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt des Kursbeginns aktives Mitglied der Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer Steiermark sein.

Zum förderbaren Personenkreis zählen der/die Betriebsinhaber:in, Gesellschafter:innen sowie Mitarbeiter:innen des Unternehmens. Bei Mitarbeiter:innen muss während der gesamten Ausbil-dungsmaßnahme ein aufrechtes vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegen.

Förderungszweck 

Ziel der Förderaktion ist es, Fachausbildungen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung und der Hausbetreuung zu forcieren und dadurch das Ausbildungsniveau und damit einhergehend auch die Qualität auszubauen. Im Rahmen dieser Initiative werden Aus- und Weiterbildungen an zertifizierten Bildungseinrichtungen, welche branchenrelevante Qualifikationen vermitteln, unterstützt.

Förderungsgegenstand

Folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind u.a. förderbar:

Gefördert werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wie u.a.:

  • Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Ausbildung Objektleiter-Organisation Gebäudereinigung
  • Ausbildung Objektleiter-Fachkurs Gebäudereinigung
  • Fachkurs geprüfter Hausbetreuer
  • Gebäudereinigungsdesinfektor
  • Basiskurs für Reinigungskräfte
  • Fachspezifische Kurse, z.B. Sonderreiniger
  • Vorbereitungskurse auf die LAP für DFG im 2. Bildungsweg usw. 

Die Ausbildung muss im jeweiligen Gewerbeumfang ihre Deckung finden.

Gefördert werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahme, die von einer zertifizierten österreichischen Bildungseinrichtung angeboten werden (ÖCERT). Im Bereich der Denkmal-, Fassaden- und Gebäude-reinigung sowie Hausbetreuung werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Schulungsanbietern gefördert, die der Ö-Norm D 2040 entsprechen. Auch Inhouse-Schulungen sind förderbar.

Ausschlussgrund 

Nicht gefördert werden Kurse, die von der Landesinnung bereits vergünstigt den Mitglieds-unternehmen angeboten werden. Nicht gefördert werden weiters Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch bestehende Lehrbetriebsförderungen gefördert werden.

Mitgliedsunternehmen, die mit der Grundumlage im Rückstand sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Gefördert werden 50 % der Nettokurskosten (ohne Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungs-kosten …) für Absolvent:innen, die den Kurs 2026 erfolgreich abgeschlossen haben. Die maximale Förderhöhe beträgt im Förderzeitraum pro Mitgliedsunternehmen 750,00 Euro.

Anmerkung 

Auch bei Mehrfachmitgliedschaft innerhalb der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger können Förderungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von höchstens 750,00 Euro pro Jahr beantragt werden.

Einreichung 

Förderanträge haben schriftlich per Mail zu erfolgen und können durch den/die Antragsteller:in nach Absolvierung des Kurses gestellt werden.

Der Antrag hat zu enthalten:

  • WKO Mitgliedsnummer und Kontaktdaten des/der Antragsteller:in
  • Rechnung und Zahlungsbeleg
  • Teilnahmebestätigung/Zertifikat/Zeugnis mit 80% Anwesenheit
  • Bankverbindung 

Anträge für Förderungen von branchenspezifischen Schulungen, die im Jahr 2026 abgeschlossen wurden, sind bis spätestens 31.12.2026 an die Landesinnung zu übermitteln.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.