Zum Inhalt springen
Aufnahme der Hände einer Person, die mit der rechten Hand an einem Rohr einer Therme hantiert. In der linken Hand hält die Person eine längliche, flache Zange
© Milan | stock.adobe.com

Steiermark: Förderung eines Gutscheins für spezielle Messgeräte

Förderung für die Investition von Abgasmessgeräten, Gasdruck-Prüfgeräten, Gaswarngeräte für Personenschutz sowie Wasseraufbereitungssysteme zur Vollentsalzung bzw. Vollenthärtung und Filtration des Kreislaufwassers von Heizungssystemen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ausschöpfung des Förderungspools
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Dieses Förderpaket gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark.

Förderungszweck 

Einen Anreiz in spezielle, hochwertige Messgeräte zu investieren.

Förderungsgegenstand

  • Abgasmessgeräte
  • Gasdruck-Prüfgeräte 
  • Gaswarngeräte für Personenschutz 
  • Wasseraufbereitungssystem zur Vollentsalzung bzw. Vollenthärtung und Filtration des Kreislaufwassers von Heizungssystemen

Art und Ausmaß der Förderung

Einmaligen Betrag von 50 % bis max. EUR 200,- ab einem Wert von EUR 1.000, - (ohne MWSt) für ein Gerät pro Jahr.

Einreichung 

Voraussetzung ist eine Antragsstellung per elektronischen Antragsformular bei gleichzeitiger Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbeleg, Teilnahmebestätigung/en) nach der Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens 31.12.2026.

Kontakt

Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Telefon: 0316/601-489
E-Mail: installateure@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF 

Zum  Wertscheck-Heft

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.