Kärntner Investitionsförderung Qualitätsoffensive Hotellerie
Für Betriebe mit mindestens 3-Sterne-Klassifizierung
Einstellungen
Förderungswerber
Beherbergungsbetriebe in der Betriebsart „Hotel“ mit mindestens 3-Sterne-Klassifizierung
Förderungszweck
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.
Förderungsgegenstand
Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter ab 50.000,- Euro, die das Gasterlebnis verbessern.
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 % (max. 100.000,- Euro )
Anmerkung
Der Antragsteller muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Schnitt der beiden letzten abgeschlossenen Jahre mehr als 500.000,- Euro Jahresumsatz gehabt haben.
Einreichung
Qualitätsoffensive.Hotellerie - KWF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.