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Zwei eingerollte, hellgraue Handtücher auf einem Bett
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Kärntner Investitionsförderung Qualitätsoffensive Hotellerie

Für Betriebe mit mindestens 3-Sterne-Klassifizierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2026
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Digitalisierung
Gründung
Nachfolge

Förderungswerber

Beherbergungsbetriebe in der Betriebsart „Hotel“ mit mindestens 3-Sterne-Klassifizierung

Förderungszweck

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.

Förderungsgegenstand

Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter ab 50.000,- Euro, die das Gasterlebnis verbessern.

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 % (max. 100.000,- Euro )

Anmerkung

Der Antragsteller muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Schnitt der beiden letzten abgeschlossenen Jahre mehr als 500.000,-  Euro Jahresumsatz gehabt haben.

Einreichung

Qualitätsoffensive.Hotellerie - KWF


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.