Oberösterreich: Innovative Skills für KMUs
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter:innen
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und Investitionen in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen tätigen.
Förderungsgegenstand
Kurs- und Prüfungskosten für Weiterbildungen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden, die bis 31.12.2028 beginnen, sofern die gesamten Kosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden. Die Kurskosten (ohne Prüfungskosten) müssen mindestens 500 Euro pro Kurs und Teilnehmer/in betragen.
Art und Ausmaß der Förderung
- 30 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. (bis zu max. 1.000 Euro pro Person und Kurs)
- 50 % der Kosten für Weiterbildungen exkl. MwSt. (bis zu max. 1.500 Euro pro Person und Kurs) für Personen mit Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 Prozent
Anmerkung
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende nachzureichen.
Einreichung
Online (bitte nach unten zum Formular scrollen)
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.