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Person steht vor einem Set und nimmt die Situation mit einem Smartphone auf einem Stativ mit Mikrofon live für Social Media auf
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Oberösterreich: Förderung für Social Media-Schulung

Für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis zum Ende der Funktionsperiode
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung

Förderungswerber

Mitglieder des Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben

Förderungsgegenstand

Förderung von Schulungen zum Thema Social-Media im Betrieb 

Ausschlussgrund

Keine Mitgliedschaft im Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben

Art und Ausmaß der Förderung

Die ersten 50 Förderungswerber werden mit 70 %, die nächsten 50 Förderungswerber mit 50 %, die nächsten 50 Förderungswerber mit 30 % der tatsächlich anfallenden Kurskosten gefördert. Die Förderung beträgt jedoch maximal 500.- Euro pro Mitgliedsbetrieb.

Pro Mitgliedsbetrieb ist eine einmalige Förderung möglich bzw. nur so lange Mittel im Fördertopf vorhanden sind.

Einreichung

Förderungsanträge sind binnen drei Monaten ab Abschluss der Social Media-Schulung beim OÖ Landesgremium einzubringen

Richtlinientext als PDF

Förderung beantragen (ganz nach unten scrollen)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.