Oberösterreich: Förderung für Social Media-Schulung
Für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben
Einstellungen
Förderungswerber
Mitglieder des Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien u. Farben
Förderungsgegenstand
Förderung von Schulungen zum Thema Social-Media im Betrieb
Ausschlussgrund
Keine Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
Art und Ausmaß der Förderung
Die ersten 50 Förderungswerber werden mit 70 %, die nächsten 50 Förderungswerber mit 50 %, die nächsten 50 Förderungswerber mit 30 % der tatsächlich anfallenden Kurskosten gefördert. Die Förderung beträgt jedoch maximal 500.- Euro pro Mitgliedsbetrieb.
Pro Mitgliedsbetrieb ist eine einmalige Förderung möglich bzw. nur so lange Mittel im Fördertopf vorhanden sind.
Einreichung
Förderungsanträge sind binnen drei Monaten ab Abschluss der Social Media-Schulung beim OÖ Landesgremium einzubringen
Richtlinientext als PDF
Förderung beantragen (ganz nach unten scrollen)
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.