Zum Inhalt springen
Personen sind in einem Garten und pflegen Pflanzen, Eine sortiert Zierpflanzen in einer Holzkiste, die andere schneidet ein Gebüsch. Der Hintergrund ist verschwommen, dennoch ist die Kulisse eines Gartens in Grüntönen erkennbar.
© Leika Production | stock.adobe.com

Steiermark: Förderung für Gemeinschaftsgärten in Graz

Umweltförderung zur ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)

Förderungswerber

Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), die sich nach den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie um eine Förderung der Stadt Graz bewerben und bei Erfüllung aller Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.

Förderungszweck

Diese Förderung dient primär der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes, der ökologischen, lokalen Lebensmittelversorgung und bewusstseinsschaffenden gärtnerischen Aktivitäten.

Förderungsgegenstand

Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für Grazer Gemeinschaftsgärten.

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert wird die Neuanlage eines Gemeinschaftsgartens bzw. die Erstanschaffung eines mobilen Gemeinschaftsgartens bis zu 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten, wenn der Garten länger als 3 Jahre genutzt wird und bis zu 1.500 Euro der nachgewiesenen Kosten, wenn der Garten 1 bis 3 Jahre genutzt wird.

Gefördert wird der laufende Betrieb ab dem 2. Gartenbetriebsjahr bis zu 1.200 Euro pro Kalenderjahr.

Anmerkung

Die Förderung ist ein Zuschuss zur Anschaffung von Gartenmaterial aus dem einschlägigen Fachhandel bzw. Fachmärkten bzw. Fachbetrieben, wie z.B. nicht motorisierte Gartengeräte, gentechnikfreies Saatgut, standortgeeignete Pflanzen, biologische Düngemittel, Bauteile zur Errichtung von Hochbeeten, Kompostanlagen, Beeten und Zäunen bzw. Pachtkosten und Versicherungskosten.

Einreichung

Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular Gemeinschaftsgärten Förderung (Antrag) und Unterlagen

  • detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege des laufenden Kalenderjahres
  • Nachweise über den Besitz bzw. die Pacht und die Gemeinschaftsbewirtschaftung des Grundstückes
  • Nachweis über die Erfüllung der ökologischen Kriterien
  • Nachweis über die Nutzung des Gartens
  • Weitere Details entnehmen Sie bitte §12 der Förderrichtlinien

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext

Stadt Graz: Richtlinie Förderung von Gemeinschaftsgärten | Themenpaket Gartenförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.