Steiermark: Förderung von Normen-Kauf der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Förderung für den Ankauf von Normen
Einstellungen
Förderungswerber
Dieses Förderpaket gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark.
Förderungsgegenstand
Gefördert bzw. bereitgestellt wird:
- Das kostenlose „MeinNormenPaket“ mit bis zu 80 Normen.
- Ein Online-Zugang zu den Normen (orts- und zeitunabhängig nutzbar).
- Automatische Aktualisierung der enthaltenen Normen auf den jeweils aktuellen Stand.
- Eine branchenbezogene Normen-Vorschlagsliste zur Unterstützung bei der Auswahl relevanter Normen.
Voraussetzungen
- Es muss eine aufrechte Gewerbeberechtigung im Bereich Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik oder Lüftungstechnik vorliegen.
- Die Erstanmeldung erfolgt über die WKO-Benutzerverwaltung und anschließend auf der Plattform von Austrian Standards.
Ausschlussgrund
- Keine aufrechte Gewerbeberechtigung
- Es können maximal 80 Normen kostenlos genutzt werden; eine darüber hinausgehende Anzahl ist nicht vom kostenlosen Paket umfasst.
Art und Ausmaß der Förderung
Die steirische Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker ermöglicht Ihren Mitgliedern mit "Mein NormenPaket" einen kostenlosen Zugang zu Normen und Regelwerken.
Einreichung
Klicken Sie auf den Login-Button und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten der WKO-Benutzerverwaltung an. Infos zu den Zugangsdaten finden Sie unter
WKO Benutzerverwaltung.
Kontakt
Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Telefon: 0316/601-489
E-Mail: installateure@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Zum Wertscheck-HeftMein Normenpaket
Mein Normenpaket – Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker SteiermarkDisclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.