Steiermark: Qualitätsoffensive Hotellerie 2026
Investitionsförderung für die steirischen Beherbergungsbetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
- Betrieb muss hotel- oder pensionsmäßig geführt werden (entsprechende Gewerbeberechtigung).
- Förderbar sind ausschließlich Beherbergungsbetriebe mit KMU-Status.
Förderungszweck
Qualitätsverbesserung und Wettbewerbsstärkung steirischer Beherbergungsbetriebe durch Investitionen in touristisch relevante Infrastruktur.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Investitionen bei bestehenden Beherbergungsbetrieben, insbesondere in den Bereichen Betriebsgrößenoptimierung, Qualitätsverbesserung, Mitarbeiterunterkünfte, Energieeffizienz bzw. Energiesparmaßnahmen und Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Freizeitinfrastruktur sowie Digitalisierung (keine Homepage oder Ähnliches).
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind Ferienwohnungen, Apartmenthäuser, Chalets usw. auf Selbstversorgungsbasis sowie reine Self-Check-In-Beherbergungsbetriebe.
Art und Ausmaß der Förderung
- Kleine Unternehmen erhalten maximal 20 % Zuschuss der anrechenbaren Investitionskosten.
- Mittlere Unternehmen erhalten maximal 10 % Zuschuss der anrechenbaren Investitionskosten.
- Investitionskosten mindestens 100.000 Euro, maximal 1 Mio. Euro (Förderhöhe somit maximal 200.000 Euro pro Betrieb).
- Auszahlung als Einmalzuschuss nach erfolgter Abwicklung und Abrechnung (Vollbelegprüfung).
- Förderung ist kombinierbar mit Krediten der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Die maximale Gesamtförderquote von 20 % bei kleinen bzw. 10 % bei mittleren Unternehmen darf nicht überschritten werden.
Anmerkung
- Förderungsfähig sind nur Ganzjahresbetriebe.
- Definition von Klein- und Mittelunternehmen
Einreichung
- Antragstellung ausschließlich online per Antragsformular vom Land Steiermark
- inkl. Nachweis der Gesamtfinanzierung durch Eigen- und/oder Fremdkapital beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12, Referat Tourismus, Radetzkystraße 3/3, 8010 Graz
Richtlinientext als PDF
zum Folder des Landes Steiermark
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.