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Eine Glocke steht auf einem Untergrund, im Hintergrund zeig sich ein rosa-grünes Bokeh
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Steiermark: Qualitätsoffensive Hotellerie 2026

Investitionsförderung für die steirischen Beherbergungsbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.6.2027 bzw. bis zur Ausschöpfung des Förderungspools
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Energieeffizienz (Gebäude)
Digitalisierung
Innovation

Förderungswerber 

  • Betrieb muss hotel- oder pensionsmäßig geführt werden (entsprechende Gewerbeberechtigung).
  • Förderbar sind ausschließlich Beherbergungsbetriebe mit KMU-Status. 

Förderungszweck

Qualitätsverbesserung und Wettbewerbsstärkung steirischer Beherbergungsbetriebe durch Investitionen in touristisch relevante Infrastruktur.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Investitionen bei bestehenden Beherbergungsbetrieben, insbesondere in den Bereichen Betriebsgrößenoptimierung, Qualitätsverbesserung, Mitarbeiterunterkünfte, Energieeffizienz bzw. Energiesparmaßnahmen und Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Freizeitinfrastruktur sowie Digitalisierung (keine Homepage oder Ähnliches). 

Ausschlussgrund

Nicht förderbar sind Ferienwohnungen, Apartmenthäuser, Chalets usw. auf Selbstversorgungsbasis sowie reine Self-Check-In-Beherbergungsbetriebe.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten maximal 20 % Zuschuss der anrechenbaren Investitionskosten.
  • Mittlere Unternehmen erhalten maximal 10 % Zuschuss der anrechenbaren Investitionskosten.
  • Investitionskosten mindestens 100.000 Euro, maximal 1 Mio. Euro (Förderhöhe somit maximal 200.000 Euro pro Betrieb).
  • Auszahlung als Einmalzuschuss nach erfolgter Abwicklung und Abrechnung (Vollbelegprüfung).
  • Förderung ist kombinierbar mit Krediten der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank. Die maximale Gesamtförderquote von 20 % bei kleinen bzw. 10 % bei mittleren Unternehmen darf nicht überschritten werden.

Anmerkung

Einreichung 

  • Antragstellung ausschließlich online per Antragsformular vom Land Steiermark
  • inkl. Nachweis der Gesamtfinanzierung durch Eigen- und/oder Fremdkapital beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12, Referat Tourismus, Radetzkystraße 3/3, 8010 Graz

Richtlinientext als PDF

zum Folder des Landes Steiermark


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.