Steiermark: Qualifizierungsoffensive 2026 der Landesinnung Bau
Förderung für den Vorbereitungskurs zur Baumeister-Befähigungsprüfung
Einstellungen
Förderungswerber
Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt des Kursbeginns aktives Mitglied der Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Steiermark sein und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen.
Zum förderbaren Personenkreis zählen der/die Betriebsinhaber:in, Gesellschafter:innen sowie Mitarbeiter:innen des Unternehmens.
Bei Mitarbeiter:innen muss während der gesamten Ausbildungsmaßnahme ein aufrechtes vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegen.
Förderungsgegenstand
Nettokurskosten des Vorbereitungskurses für die Befähigungsprüfung für „Baumeister“, veranstaltet von der BAUAkademie Steiermark / Burgenland (Kurse: Grundmodul, Modul 1, Module 2/3), sofern der Mitgliedsbetrieb der Landesinnung Bau Steiermark die Kurskosten der Mitarbeiter:innen, der Betriebsinhaber:innen oder der Gesellschafter:innen selbst getragen hat.
Ausschlussgrund
Mitgliedsunternehmen, die mit der Grundumlage im Rückstand sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 15 % der Nettokurskosten (ohne Prüfgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, …) für Absolvent:innen der Kurse ab 1. September 2026, die auch die Befähigungsprüfung „Baumeister“ erfolgreich abgeschlossen haben.
Anmerkung
Ist die von der Landesinnung zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme in Höhe von 60.000,00 Euro pro Jahr bereits ausgeschöpft, ist keine weitere Förderung möglich.
Unvollständige oder falsche Angaben bei Antragstellung oder widerrechtliche Inanspruchnahme der Förderung können zur Ablehnung oder zur Rückforderung der Förderung führen.
Einreichung
Förderansuchen haben schriftlich (per Mail) zu erfolgen und können durch den/die Antragsteller:in nach positiver Absolvierung der Befähigungsprüfung „Baumeister“ gestellt werden.
Der Antrag hat zu enthalten:
- WKO Mitgliedsnummer und Kontaktdaten des/der Antragsteller:in
- Rechnung und Zahlungsbeleg
- Teilnahmebestätigung/Zertifikat/Zeugnis
- Zeugnis der abgeschlossenen Befähigungsprüfung „Baumeister“
- Bankverbindung
Anträge für Förderungen der Kosten der Vorbereitungskurse, sind bis spätestens 1 Jahr nach Absolvierung der Befähigungsprüfung „Baumeister“ an die Landesinnung zu übermitteln.
Kontakt
Landesinnung Bau Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz,
Tel: +43 316 / 601-487
E-Mail: baugewerbe@wkstmk.at
Web: www.stmk.bau.or.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.