Salzburg: Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe
Förderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind und im Jahresdurchschnitt höchstens 20 ArbeitnehmerInnen ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente) beschäftigen.
Förderungszweck
Ziel der Förderungsaktion ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen
Förderungsgegenstand
- bauliche und maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken
- neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw Produktionsverfahren anzuwenden
- in Tourismus- und Freizeitbetrieben zu einer Saisonverlängerung, zur Gewinnung neuer Zielgruppen, zu Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder zur Schaffung bzw Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten und/oder Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen beizutragen; hier ist jedoch vorrangig eine mögliche Bundes- oder Landestourismusförderung (ÖHT, Tourismusoffensive) zu beantragen.
Immaterielle Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern notwendig sind. Das materielle Wirtschaftsgut steht hierbei im Vordergrund.
Sämtliche vorrangig zum Transport vorgesehenen Fahrzeuge sind nicht förderbar: LKWs, Lieferwagen, PKWs, Taxis, Fahrräder. Jedoch förderfähig sind fahrbare, für den laufenden Betrieb bzw die Gewerbeausübung erforderliche (Güter-)Transportanhänger sowie Infrastruktur-Einsatzgeräte und entsprechende Zu- und Aufbauten (zB Harvester, Schneeräumgerät, Stapler, Ladekran, Holzgreifer etc).
Art und Ausmaß der Förderung
Durch Gewährung eines Direktzuschusses (Prämie) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit 40.000,- Euro netto begrenzt.
Option der Förderungsstelle: Sofern der aktuelle 3-Monats-EURIBOR-Wert mehr als 2 % beträgt, kann bei Fremdfinanzierung ein Zinsenzuschuss als alternative Förderungsart gewährt werden, der im Barwert abzüglich Zinsbelastung in etwa dem Barwert des Direktzuschusses entspricht und somit die Zinslast des Unternehmens abfedern soll.
Projekte können ab einem Investitionsvolumen von 10.000,- Euro netto gefördert werden.
Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages bereits begonnen wurde (dh Investitionen, die bereits bestellt/beauftragt wurden), können nicht gefördert werden.
Einreichung
Ausschließlich online beim Land
Richtlinientext als PDF
Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.