Zum Inhalt springen
Portrait von einer betagten, glücklichen Person, die von einer anderen Person umarmt wird und deren Hände umarmt
© Africa Studio | stock.adobe.com

Leitfaden Personenbetreuer

Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 22.02.2021

Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft. Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Eine legale Betreuung kann auf folgende drei Arten organisiert werden:

  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie stellen einen Betreuer an (Unselbständi­gen-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisieren die Betreuung über eine Trägerorganisation = zB Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe (Trä­ger-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige und/oder seine Familie schließen einen Vertrag mit einem gewerblichen Personenbetreuer ab (Selbständigen-Modell).

Der vorliegende Leitfaden (siehe Download) behandelt ausschließlich das Selbständigen-Modell.

Weitere interessante Artikel
  • Portrait einer lächelnden Person, die zur Seite blickt und einen aufgeklappten Laptop in Händen hält, im Vordergrund verschwommen Bohrer, im Hintergrund Wand mit schraubenschachteln und aufgehängter Leiste mit Schraubenziehern
    Eidesstattliche Erklärung im Gewerbeverfahren
    Weiterlesen
  • Lächelnde Person blickt auf Clipboard mit Stift in der Hand, ringsum weitere Personen und aufgeklapptes Notebook
    Namensführung und Bezeichnung der Betriebsstätte
    Weiterlesen