Leitfaden Personenbetreuer
Daheim statt ins Heim − Schritt für Schritt zur Personenbetreuung
Lesedauer: 1 Minute
Stand: 18.08.2026
Der Leitfaden informiert über die rechtlichen Grundlagen der Personenbetreuung und behandelt das Selbständigen-Modell. Er richtet sich an gewerbliche Personenbetreuer und steht als PDF zum Download zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlage für die legale 24-Stunden-Betreuung wurde mit dem Hausbetreuungsgesetz und in der Gewerbeordnung geschaffen. Die Vermittlung der Personenbetreuung wird in § 161 GewO klar von der Tätigkeit der Personenbetreuung selbst getrennt. Eine legale Betreuung kann auf folgende vier Arten organisiert werden:
- Die betreuungsbedürftige Person oder deren Familie stellen eine Personenbetreuung an (Unselbständigen-Modell).
- Die betreuungsbedürftige Person oder deren Familie organisieren die Betreuung über eine Trägerorganisation wie z.B. Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe (Träger-Modell).
- Die betreuungsbedürftige Person oder deren Familie organisieren die Betreuung über eine Agentur, die gewerbliche Personenbetreuung vermittelt (VermittlungsagenturModell).
- Die betreuungsbedürftige Person und/oder deren Familie schließen einen Vertrag mit einem gewerblichen Personenbetreuer ab (Selbständigen-Modell).
Der vorliegende Leitfaden behandelt vorwiegend das Selbständigen-Modell.
Im Folgenden bezieht sich der Begriff
- „Ausübungsregeln“ auf die Verordnung des BMWFW über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung,
- „Organisationsregeln“ auf die Verordnung des BMWFW über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
- „Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für betreute Personen“ auf die Verordnung des BMWA über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben.