Leitfaden Personenbetreuer

Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer

Lesedauer: 1 Minute

Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft. Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Eine legale Betreuung kann auf folgende drei Arten organisiert werden:

  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie stellen einen Betreuer an (Unselbständi­gen-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisieren die Betreuung über eine Trägerorganisation = zB Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe (Trä­ger-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige und/oder seine Familie schließen einen Vertrag mit einem gewerblichen Personenbetreuer ab (Selbständigen-Modell).

Der vorliegende Leitfaden (siehe Download) behandelt ausschließlich das Selbständigen-Modell.

Stand: 22.02.2021

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