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Portrait von einer betagten, glücklichen Person, die von einer anderen Person umarmt wird und deren Hände umarmt
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Personenbetreuung: Schritt für Schritt zur gewerblichen Tätigkeit

Wichtige Schritte vor Beginn, während der Ausübung und bei der Beendigung der selbständigen Personenbetreuung.

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2026
Der Leitfaden informiert über die rechtlichen Grundlagen der Personenbetreuung und behandelt das Selbständigen-Modell. Er richtet sich an gewerbliche Personenbetreuer und steht auch als PDF zum Download zur Verfügung.

Sie möchten als selbständige Personenbetreuerin oder selbständiger Personenbetreuer arbeiten? Dieser Leitfaden zeigt, worauf Sie vor Beginn, während der Tätigkeit und bei der Beendigung der Personenbetreuung achten müssen.

Die gewerbliche Personenbetreuung betrifft vor allem das Selbständigen-Modell. Dabei schließen die betreuungsbedürftige Person, deren gesetzliche Vertretung oder Angehörige einen Vertrag mit einer gewerblichen Personenbetreuerin bzw. einem gewerblichen Personenbetreuer ab.

Was Sie vor Beginn der Tätigkeit klären müssen

Vor dem Start geht es vor allem um diese Fragen:

  • Wie kommt ein Betreuungsverhältnis zustande?
  • Muss in Österreich ein Gewerbe angemeldet werden?
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Gewerbeanmeldung?
  • Welche Unterlagen sind nötig?
  • Wann beginnt die Sozialversicherung?
  • Was muss im Betreuungsvertrag stehen?

Wer in Österreich ein Gewerbe ausüben möchte, muss das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Das freie Gewerbe lautet „Personenbetreuung“. Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Unterlagen vollständig eingelangt sind, kann die Tätigkeit sofort begonnen werden.

Betreuungsvertrag und Handlungsleitlinien

Der Betreuungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er regelt unter anderem Beginn und Dauer, Leistungsinhalte, Werklohn, Vertretung und die Beendigung des Vertrags.
Zusätzlich müssen Handlungsleitlinien für Alltag und Notfall vereinbart werden. Diese legen fest, wie die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer bei einer Verschlechterung des Zustands der betreuten Person, bei Notfällen oder bei der Einbindung von Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten oder mobilen Diensten vorgeht.

Während der Personenbetreuung

Während der Tätigkeit sind Dokumentation, Haushaltsbuch und Verhaltensregeln wichtig.
Die erbrachten Leistungen müssen regelmäßig dokumentiert und beiden Vertragsteilen zugänglich gemacht werden. Im Haushaltsbuch werden alle für die betreute Person getätigten Ausgaben sowie erhaltene Geldbeträge eingetragen. Das Haushaltsbuch ist zwei Jahre aufzubewahren.

Personenbetreuer:innen müssen ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben, mit anderen beteiligten Personen und Einrichtungen zusammenarbeiten und die Verschwiegenheitspflicht einhalten.

Was bei Notfällen gilt

Bei einem Notfall ist nach den vereinbarten Handlungsleitlinien vorzugehen. Insbesondere sind Rettung oder Notarzt unter 144 zu verständigen. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu setzen. Danach sind die Angehörigen zu informieren.

Beendigung der Tätigkeit

Der Betreuungsvertrag kann durch Zeitablauf, Kündigung, Tod der betreuten Person oder durch andere im Vertrag geregelte Fälle enden. Bereits im Voraus bezahltes Entgelt ist bei Tod der betreuten Person anteilig zurückzuzahlen.

Auch nach Ende des Vertrags bleibt das Gewerbe grundsätzlich aufrecht. Je nach Situation kann eine Standortverlegung, Ruhendmeldung oder Zurücklegung der Gewerbeberechtigung nötig sein.