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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachverband

Besondere Standesregeln für Immobilienmakler

Inkrafttreten 1. Oktober 2012

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 03.07.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer Aussendung im Sommer stellen wir Ihnen die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" auch in der Online-Version zur Verfügung.

Die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" sind mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Ordnungshalber dürfen wir darauf hinweisen, dass die "Allgemeinen Richtlinien für Immobilientreuhänder" weiterhin gültig und in Kraft sind.

Ihr Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

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