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Markenschutz: Weg zur geschützten Marke

Leitfaden: Recherche, Markenanmeldung, Markenschutz

Lesedauer: 5 Minuten

Was ist eine Marke?

Eine Marke im Sinne dieses Leitfadens ist ein Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen, z. B. in Form von Logos, Namen oder Schriftzügen. Diese können auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung, auf der Homepage, auf Broschüren oder dem Geschäft etc. angebracht sein.

Bekannte Beispiele sind Red Bull oder Swarovski. Anhand der Marke erkennt der Kunde, von wem die Ware oder die Dienstleistung stammt. Sie lässt auch Rückschlüsse auf die Vertrauenswürdigkeit, Qualität usw. zu und verschafft dem Markeninhaber dadurch eine gewisse Bekanntheit, einen Schutz vor Nachahmern und einen Wettbewerbsvorteil. Die Marke kann geschützt oder ungeschützt sein.

Markenschutz: Allgemeine Infos

Der Schutz kann durch Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit quasi von selbst entstehen oder auch angemeldet und registriert werden. Auch ohne Anmeldung/Registrierung besteht gewisser Schutz schon durch das Gesetz, insbesondere durch § 9 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Logos können außerdem urheberrechtlich geschützt sein.

Im Folgenden wird der Schutz durch Anmeldung und in der Folge Registrierung einer Marke beschrieben. Mit einer registrierten Marke können Sie anderen verbieten, ein identisches oder verwechselbares Kennzeichen im Geschäftsverkehr zu benutzen.

Wie geht man beim Markenschutz vor?

Zunächst ist es wichtig, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Produkte und Dienstleistungen möchten Sie genau mit der Marke schützen?

Daraus ergeben sich die Warenklassen laut Patentamt.

Aus diesem Verzeichnis sind diejenigen Klassen auszuwählen, in welche Ihre Produkte und Dienstleistungen fallen.

Beachten Sie dabei auch mögliche zukünftige Produkte, Abwandlungen und Dienstleistungen! Mehr Infos: Details zur Warenklassifikation 

2. Welcher Aspekt soll geschützt sein?

Daraus ergibt sich der Markentyp:

  • Wortmarke für reine Namen, unabhängig von der Darstellung (z. B. RED BULL)
  • Wortbildmarke für die Kombination von Schriftzügen mit grafischen Elementen (z. B. die geschwungene Coca Cola-Schrift oder das RED BULL-Logo Sonne + Stiere mit Schrift „RED BULL“).
  • Bildmarke für Logos ohne Schriftzug (z. B. der Schwan von Swarovski).
  • andere Markentypen wie zum Beispiel 3D-Marken sind möglich (z. B. der Osterhase von Lindt).
Hinweis
Einen breiteren Schutz bietet die Wortmarke anstatt der Wortbildmarke. Durch den breiteren Schutz steigt allerdings auch das Risiko eines Konfliktes. Setzt sich ein Zeichen aus Wort und Bild zusammen, ist der dominante Teil für den Gesamteindruck maßgebend.

3. In welchen Ländern ist Schutz nötig und sinnvoll?

Normalerweise dort, wo das eigene Marktinteresse oder das Marktinteresse von Partnern/Lizenznehmern liegt.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Nationale Anmeldung(en) direkt in Österreich, Deutschland, Schweiz, etc. exakt nach Bedarf in den Ländern, wo man Schutz haben möchte. Mehr Infos zu nationalen Marken
  • Internationale Anmeldung: Direkte nationale Anmeldung in Österreich und Ausweitung dieser Basismarke innerhalb von 6 Monaten auf andere Länder über die internationale Schiene.
  • EU-Marke = „Unionsmarke“ 
Hinweis
Die Unionsmarke bietet den Vorteil, dass Sie damit den gesamten EU-Binnenmarkt (Vorsicht: ohne Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island!) abdecken können. Die Anmeldung ist mit oder ohne vorherige österreichische Markenanmeldung möglich.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Diese Preise sind vom jeweiligen Anwaltshonorar (sofern der ein spezialisierter Anwalt oder auch Patentanwalt die Anmeldung für Sie vornimmt), der Anzahl der Warenklassen und weiteren Details abhängig. Die Amtsgebühren werden zudem von Zeit zu Zeit geändert.

Recherche: Wie recherchiere ich bereits vorhandene Marken?

Um einen starken Markenschutz zu erzielen empfehlen wir daher, vor der Anmeldung nach identen und ähnlichen (verwechselbaren) Marken, Produkten etc. zu suchen oder suchen zu lassen. Vor allem bei einfachen Wortmarken ist durch ihren weniger breiten Schutzumfang eine Recherche unbedingt empfehlenswert, ebenso bei umfangreichen Auslandsanmeldungen. Für einen starken Schutz Ihrer Produkte und Dienstleistungen ist eine Wortmarke empfehlenswert.

Hinweis
Wenn Sie klassische Logos schützen lassen wollen, ist es besser einmal eine Wortmarke und eine Bildmarke anzumelden. Eine Kombinationsmarke (=Wort-Bild-Marke) ist nur in der Gesamtheit geschützt und nicht das Wort oder Slogan allein und auch nicht die grafische Ausgestaltung (Bild).

Die Recherche liefert Informationen darüber, ob die Marke in gleicher oder ähnlicher Form in den gewünschten Ländern/Produktbereichen bereits existiert.

Es benötigt Zeit bzw. Erfahrung und eventuell Fachwissen um gute Recherchen durchführen zu können. Falls Sie selbst recherchieren wollen, empfehlen wir folgende Quellen:

  • Suche im Internet mit Hilfe verschiedener Suchmaschinen und Recherchediensten nach ähnlichen/verwechselbaren Namen von Firmen, Internetadressen, Produkten und Dienstleistungen. Die Verfügbarkeit von Domains kann z. B. auf nic.at überprüft werden.
  • Suche nach existierenden Firmennamen z. B. im WKO Firmen A bis Z der Wirtschaftskammer Österreich oder im firmenbuch.at.  
  • Suche nach eingetragenen Marken in verschiedenen kostenlos zugänglichen Datenbanken wie:
    • seeip.patentamt.at I Markensuche des ÖPA
    • DPMAregister | Registerauskunft des Deutschen Patent-und Markenamtes (DPMA)
    • IGE Swissreg – Datenbanken | Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
    • TMview – EUIPO-Suchmaschine für Marken aus teilnehmenden Ländern
    • Madrid Monitor – Internationale Marken des Madrider Systems (WIPO)
    • Global Brand Database – WIPO-Suchmaschine für weltweite Markenrecherche

Alle in Österreich gültigen Marken, das sind österreichische nationale Marken, Unionsmarken und internationale Marken mit Schutz in Österreich findet man auf see-ip.patentamt.at. Alle in Deutschland gültigen Marken sind auf dpma.de, Schweizer nationale Marken auf swissreg.ch abrufbar.

Eine ausführliche Ähnlichkeitsrecherche erfolgt z. B. seitens des Österreichischen Patentamtes im Zuge des Anmeldeverfahrens einer Marke. Bei der Abklärung der eigenen rechtlichen Position gegenüber den Rechercheergebnissen helfen Patent- oder Rechtsanwälte. Diese sollte man beauftragen, bevor man in den Markenaufbau investiert. Ansonsten riskiert man unter anderem, dass man das Produkt, dessen Verpackung, Folder, Visitenkarten, Drucksorten oder die Homepage (bzw. den Domainnamen) ändern oder vernichten muss. 

Anwälte: Wo finde ich einen Patentanwalt oder Spezialisten für Markenanmeldungen?

Patentanwälte und Rechtsanwälte sind befugt, ihre Mandanten zu allen Aspekten des Markenschutzes zu beraten und zu vertreten.

Die Liste der österreichischen Patentanwälte findet man über die Homepage der Patentanwaltskammer. Ein (Patent-)anwalt berät und vertritt in allen Detailfragen kompetent, dies ist besonders bei der internationalen oder EU-Markenanmeldung wichtig. Spezialisierte Rechtsanwälte für Immaterialgüterrecht finden Sie auf den Seiten der österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Noch Fragen?

Nutzen Sie die Beratungsservices der Wirtschaftskammern! 

Das Thema Markenrecht/Urheberrecht/Wettbewerbsrecht kann im Einzelfall komplex sein, daher empfehlen wir den Rat von Experten der Wirtschaftskammer, der Patentanwälte oder spezialisierter Rechtsanwälte einzuholen.

Anlaufstellen und Informationsquellen 

Stand: 14.05.2025