Detailansicht eines Taschenrechners, Euro-Banknoten, Stiftspitze und Unterlagen mit Zahlentabellen
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Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten

Schnellübersicht über Außergerichtlicher Ausgleich, Insolvenzverfahren, Sanierungsverfahren und Reorganisationsverfahren

Lesedauer: 1 Minute

Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen ”in Zeiten wie diesen” sind leider keine Seltenheit. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die vorliegende Broschüre soll einen Kurzüberblick über die zu ergreifenden Maßnahmen geben. Dabei liegt das Schwergewicht auf der Darstellung der rechtlichen Seite. Es wird bewusst versucht, das Wesentliche in kurzen Worten ohne Einbeziehung von Spezialfragen zusammenzufassen.

Der Gesetzgeber hat vor allem in Anbetracht der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine umfassende Reform des Insolvenzrechtes vorgenommen, welches mit 1.7.2010 in Kraft getreten ist („Insolvenzrechtsänderungsgesetz =IRÄG 2010, BGBl I 29/2010): Nunmehr finden sich die insolvenzrechtlichen Bestimmungen hauptsächlich in der „Insolvenzordnung“ (=IO), welche die bisherige Konkurs- und Ausgleichsordnung in einem einheitlichen Gesetz zusammenfasst. Ein „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ ist ähnlich dem bisherigen „gerichtlichen Ausgleich“, allerdings mit einer geringeren Mindestquote von bloß 30% (bisher: 40%) möglich. Die Zustimmungserfordernisse der Gläubiger sind eine einfache Kapital- und Kopfmehrheit. Rein psychologisch soll durch die Bezeichnung „Sanierungsverfahren“ ein Signal an die Öffentlichkeit gegeben werden, dass ein unternehmerisches Scheitern nicht als ein Makel betrachtet wird.

Auch sollen für die Unternehmensfortführung unerlässlich notwendige Verträge im Rahmen einer Insolvenz bis zu 6 Monate nach Insolvenzeröffnung nur mehr erschwert aufgelöst werden können. Auf der anderen Seite sollen allerdings die Nicht-Eröffnungen mangels Kostendeckung zurückgedrängt werden. Neben dem vertretungsbefugten Organ haftet auch ein Mehrheitsgesellschafter für den Kostenvorschuss des Insolvenzantrages. 

Wichtig für Sie als Betroffener ist es, rechtzeitig Schritte zu setzen. Je früher Maßnahmen getroffen werden, umso größer ist die Chance, aus einer scheinbar verfahrenen Situation günstig auszusteigen. Für betriebswirtschaftliche Fragen kann Ihnen Ihr Steuerberater oder ein Unternehmensberater helfen.  

Inhaltsverzeichnis der Broschüre:

1. SCHNELLÜBERSICHT ÜBER DEN AUSSERGERICHTLICHEN AUSGLEICH UND DIE INSOLVENZVERFAHREN
1.1 ABLAUFSCHEMA SANIERUNGSVERFAHREN OHNE EIGENVERWALTUNG
1.2 ABLAUFSCHEMA SANIERUNGSVERFAHREN MIT EIGENVERWALTUNG
1.3 ABLAUFSCHEMA KONKURSVERFAHREN 
1.4 ABLAUFSCHEMA PRIVATKONKURSVERFAHREN
1.5 REORGANISATIONSVERFAHREN

2. AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG
2.1 ALLGEMEINES
2.2 VORAUSSETZUNGEN
2.3 VORGANGSWEISE
2.4 RECHTSFOLGEN DES ERFÜLLTEN AUSSERGERICHTLICHEN AUSGLEICHES 

3. KONKURSVERFAHREN 
3.1 ANTRAGSFRISTEN
3.2 CHECKLISTE INSOLVENZ

4. SANIERUNGSVERFAHREN OHNE EIGENVERWALTUNG/SANIERUNGSPLAN

5. SANIERUNGSVERFAHREN MIT EIGENVERWALTUNG

6. „PRIVATKKONKURS“ FÜR NATÜRLICHE PERSONEN 
6.1 SANIERUNGSPLAN
6.2 ZAHLUNGSPLAN
6.3 ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN

7. REORGANISATIONSVERFAHREN 
ABLAUFSCHEMA DES REORGANISATIONSVERFAHRENS

8. INSOLVENZ UND STEUER 

9. INSOLVENZ UND GEWERBERECHT 

  • ANHANG
  • MUSTERBRIEF FÜR EINEN AUSSERGERICHTLICHEN AUSGLEICHSVORSCHLAG
  • MUSTERBRIEF FÜR RÜCKANTWORTSCHREIBEN - ALLENFALLS ALS BEILAGE ZUM AUSGLEICHSVORSCHLAG

Stand: 23.04.2021

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