Erasmus für Jungunternehmer:innen | Teilnahmevoraussetzungen
Alle Infos zur Teilnahme
Lesedauer: 3 Minuten
Teilnahme als Jungunternehmen / Gründer oder Gründerin
Wenn du als angehendes oder junges Unternehmen (kurz: NE – new entrepreneur) einen bis maximal 6 Monate Erfahrung bei einem host entrepreneur im EU-Ausland sammeln möchtest, dann kannst du dich bei erasmus-entrepreneurs.eu bewerben. Die Aufenthaltskosten werden von der EU gefördert. Ein etwaiger Lohn muss zwischen dem Gastbetrieb und dir individuell ausgehandelt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
- Gründung innerhalb der letzten drei Jahre oder geplante Gründung
- Die Bewerbung über die Webseite der Europäischen Kommission sollte in englischer Sprache verfasst sein, ebenso dein CV. Bitte beachte, dass dein CV aktuell sein muss und klar ersichtlich sein sollte, wo du die letzten 12 Monate gelebt und gearbeitet hast.
- Der Business Plan kann auf Deutsch verfasst sein und sollte folgende Punkte enthalten:
- eine klare und eindeutige Beschreibung des Produkts bzw. der Dienstleistung
- Marktanalyse inkl. Zielgruppe und Zielmarkt
- Konkurrenzanalyse
- Marketing- und Sales Plan
- Finanzplan inkl. Break-Even-Analyse für die nächsten zwei Jahre
- SWOT Analyse
- Gründer und Gründerinnen müssen nachweisen können, dass sie sich durch Wissen, Können und eine überzeugende Unternehmensidee für das Programm qualifizieren – aus deiner Bewerbung soll klar hervorgehen, welche Ziele du mit dem Austausch erreichen willst und auch was du dir von deinem Gastunternehmen erwartest.
- Sprachkenntnisse (Englisch oder Landessprache auf Arbeitsniveau)
- Jungunternehmen und Gastunternehmen dürfen in der Vergangenheit noch nicht zusammengearbeitet haben – das ist ein Ausschließungsgrund.
Bei Fragen rund um die Bewerbung unterstützen wir gerne. Bitte wende Dich an veronika.weinbergmair@wko.at oder erasmus@wko.at.
Teilnahme als Gastunternehmer oder Gastunternehmerin
Du bist schon länger als 3 Jahre selbstständig? Als Host Entrepreneur (HE) bindest du den New Entrepreneur (NE) in deinen Betrieb ein, ihr arbeitet an gemeinsamen Projekten, die ihr vor dem Austausch festsetzt.
Die Aufenthaltskosten übernimmt die EU zum Teil. Ob du dem Jungunternehmer oder der Jungunternehmerin einen Lohn zahlst, ist individuell zu vereinbaren, aber nicht Bedingung für die Teilnahme am Programm. Der NE erhält von der Europäischen Union einen Zuschuss für den Aufenthalt.
Teilnahmevoraussetzungen
- Erfahrene Klein- oder Mittelunternehmen oder Personen auf Geschäftsführerebene von KMU, sofern die Voraussetzungen der "EU definition of micro, small oder medium-sized enterprise" erfüllt sind
- Verpflichtung der Einbindung der Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen ins Unternehmen, um deren betriebswirtschaftliche Fähigkeiten weiter zu entwickeln
- Freude am Mentoring
- Vorstellung der Erfolgsgeschichte nach dem erfolgreichen Austausch
- Nachweis der Ausübung von Aktivitäten, welche dem Jungunternehmer oder der Jungunternehmerin das Ausbauen seiner oder ihrer Fähigkeiten ermöglichen
- Jungunternehmen und Gastunternehmen dürfen in der Vergangenheit noch nicht zusammengearbeitet haben
- Anmelden für die Bewerbung – Bitte lade auch einen Lebenslauf in englischer Sprache hoch – es sollte klar ersichtlich sein, dass du owner / founder deines Unternehmens bist.
Bei Fragen rund um die Bewerbung unterstützen wir gerne. Bitte wende Dich an veronika.weinbergmair@wko.at oder erasmus@wko.at.
Erasmus für Jungunternehmen ist eine Initiative der Europäischen Union.