Auslandsreisekostensätze Mineralölindustrie, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.2.2023

Gilt für:
Österreichweit

Auslandsreisekostensätze in der Mineralölindustrie unter Berücksichtigung der Gebührenstufe 3 der Bundesbediensteten und der KV-Protokollbestimmungen vom 24. Jänner 2018:

Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder für Auslandsreisen auf das Niveau der Inlands-Diäten ab 1. Februar 2023 von 9,05 % sowie um (maximal) weitere je € 3,-- (siehe 5. und 6. Spalte), sofern eine entsprechende Differenz zu den im KV-Mineralölindustrie verlautbarten Inlands-Reiseaufwandsentschädigungen gegeben ist.

Die lt. VO BGBl. 483/1993 (idF BGBl. II Nr. 434/2001) für die Lohnsteuerbefreiung geltenden Auslandsreisekosten werden aufgrund der Reisegebührenvorschriften des Bundes festgesetzt (3. und 4. Spalte).

Tabelle Auslandsreisekostensätze, gültig ab 1.2.2023 (PDF)